Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden Musterklauseln

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. 3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten Sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeu- tung sind, auch wenn diese Umstände erst währen der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc..) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur Schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. 2.1 Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Angebote 14 Tage ab Angebotsstellung gültig.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. 2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leis- tungsbeschreibung im Angebot, Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefing- protokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestal- tungsfreiheit der Agentur.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. 6.1. Der Umfang und die Dauer der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Im Zweifel beträgt die Aushangdauer ein Jahr.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. (1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Kaleidocom. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. 2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im Einzelfall vertraglich vereinbart und/oder erfolgt durch eine allfällige Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens des Auftragnehmers.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. 3.1. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz von PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden. 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Produktionsvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Produktionsfirma, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Produktionsfirma. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Produktionsfirma.