Exhibit 2.1
----------------------------------------
K A U F V E R T R A G
zwischen
RECHTSANWALT HINNERK-XXXXXXX XXXXXX ALS INSOLVENZVERWALTER DER SAVETHERAPEUTICS
AG i.L.
und
MEDICAL DISCOVERIES, INC.
betreffend
den Kauf von wesentlichen Vermogensgegenstanden der
SAVETHERAPEUTICS AG i.L.
---------------------------------------
/s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx
/s/ JMR
-2-
1. Medical Discoveries, Inc., 0000 X. Xxxxxxxx Xxxxx, #000, Xxxx Xxxx Xxxx,
Xxxx, XXX
im folgenden: ,,KAUFERIN"
und
2. Rechtsanwalt Hinnerk-Xxxxxxx Xxxxxx als Insolvenzverwalter der
Savetherapeutics AG i.L., Xxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx
im folgenden: ,,VERKAUFER"
schlie(beta)en den nachfolgenden
K A U F V E R T R A G
I. PRAAMBEL
Die Savetherapeutics AG i.L. mit Sitz in Hamburg (HRB 80715), im Folgenden
,,SCHULDNERIN", betrieb die Entwicklung und Vermarktung von Therapeutika,
Diagnostika und Kosmetika, insbesondere aber nicht ausschlie(beta)lich im
Bereich Brustkrebs UNd anderen Indikationen. Mit Beschlu(beta) des
Amtsgerichts Hamburg vom 14.01.2005 (Az.: 67e IN 294/04) ist uber das
Vermogen DEr Schuldnerin am 14.01.2005, 9:57 Uhr, das Insolvenzverfahren
eroffnet und der Verkaufer zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Die Kauferin ist an einer Ubernahme wesentlicher Vermogensgegenstande der
Schuldnerin interessiert. Zu diesem Zweck sind Kauferin und Verkaufer in
Verkaufsverhandlungen eingetreten. Die Kauferin hatte dem Verkaufer
bereits ein Erwerbsangebot unterbreitet. Dieses stand in Abhangigkeit von
einer mit den Gesellschaftern der Schuldnerin Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxx
und Xx. Xxxxxx Xxxxxxx abzuschlie(beta)enden Vergleichsvereinbarung. Diese
Vereinbarung uber die Einbringung und Aufteilung der Schutzrechte (in
kosmetische und nicht kosmetische Anwendungen), die Teil des
Kaufgegenstandes sind, kam in der Folgezeit nicht zustande, so dass das
ursprungliche Angebot der Kauferin erloschen ist. In Kenntnis dieses
Umstandes und der Tatsache, dass die Herren Schmidt und Wieland weiterhin
behaupten, Inhaber der Schutzrechte zu sein, beabsichtigt die Kauferin,
nunmehr nicht nur
/s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx
/s/ JMR
-3-
den nicht kosmetischen Anwendungsbereich der Schutzrechte, sondern diese
insgesamt zu erwerben.
Dabei besteht Einigkeit unter den Parteien, da(beta) es sich um einen Kauf
von Vermogensgegenstanden aus der Insolvenzmasse der Schuldnerin handelt.
Daher sollen gegen den Verkaufer bzw. die Insolvenzmasse im Hinblick auf
den Kaufgegenstand keinerlei Anspruche auf Gewahrleistung, Schadensersatz
oder Ruckabwicklung bestehen.
II. KAUF VON BESTIMMTEN VERMOGENSGEGENSTANDEN
DER FIRMA SAVETHERAPEUTICS AG i.L.
Der Verkaufer verkauft und ubertragt hiermit samtliche
Vertrags-Erfindungen und Vertrags-Schutzrechte, die in den in Anlage 1 und
Anlage 2 beigefugten Schutzrechtskaufvertragen definiert sind.
Verkauft und ubertragen werden daher insbesondere die in der Anlage 3
aufgefuhrten Vermogensgegenstande und Rechte (insgesamt der
,,KAUFGEGENSTAND"). Die Materialen und Unterlagen, die der Verkaufer im
Besitz hat, sind der Kauferin unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung zu
ubergeben.
Soweit Vermogensgegenstande und/oder Rechte, welche die Schuldnerin hat,
in den Anlagen 1, 2 und 3 nicht genannt werden, aber im Zusammenhang mit
der gewerblichen Nutzung des Kaufgegenstandes erforderlich sind, werden
auch diese mitverkauft und ubertragen. Sie sind Bestandteil des
Kaufgegenstandes. Die Kauferin erwirbt ferner mit dem Kaufgegenstand in
Zusammenhang stehendes Know-how sowie alle Materialien, Unterlagen, die im
Zusammenhang mit klinischen Studien und Zulassungsverfahren stehen, soweit
die Schuldnerin sie in unmittelbarem Besitz hat.
Der Verkaufer verkauft und ubertragt hiermit den Kaufgegenstand und die
damit in Zusammenhang stehenden Vermogensrechte an die Kauferin.
Die Kauferin nimmt hiermit den Verkauf und die Ubertragung des
Kaufgegenstandes und der damit in Zusammenhang stehenden Vermogensrechte
an.
Im Ubrigen werden keine Vermogensgegenstande oder Verbindlichkeiten der
Schuldnerin auf die Kauferin ubertragen. Die Kauferin ubernimmt auch
keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen der Schuldnerin oder des
Verkaufers.
/s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx
/s/ JMR
-4-
III. AUSSCHLU(beta) DER GEWAHRLEISTUNG / FESTSTELLUNG DES EIGENTUMS
Der Verkaufer sichert der Kauferin zu, da(beta) er zum Abschlu(beta) eines
Vertrages der vorliegenden Art formell berechtigt ist.
Im Rahmen einer beschrankten, vorvertraglichen Due Diligence hat die
Schuldnerin der Kauferin in der Zeit vom 6. Dezember 2004 bis 28. Januar
2005 ausgesuchte zur Evaluierung bestimmter Aspekte des Kaufgegenstandes
erforderliche sowie die von der Kauferin angeforderten Unterlagen zur
Verfugung gestellt.
Deshalb, und im Hinblick auf die Insolvenz der Schuldnerin, schlie(beta)en
die Vertragsparteien im Rahmen des gesetzlich Zulassigen jegliche
Gewahrleistung aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit aus, soweit
in diesem Absatz nichts Abweichendes geregelt ist. Daneben sind sich die
Vertragsparteien daruber einig, da(beta) auch im Ubrigen keine sonstigen
Anspruche aus jedwedem Rechtsgrund, insbesondere Anspruche auf
Schadensersatz, Schadloshaltung und/oder Rucktritt vom Vertrag, gegen den
Verkaufer bestehen.
Der Verkaufer hat die Kauferin daruber informiert, da(beta) die
Gesellschafter der Schuldnerin, Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxx Xxxx.
Xxxxxxxx Xxxxxxx, ihren sich aus Section 8 des Beteiligungsvertrages vom
9. November 2000 sowie der in den Schutzrechtkaufvertragen (Anlage 1 und
Anlage 2 zu diesem Vertrag) ergebenden Verpflichtungen zur Einlage der in
den Schutzrechtskaufvertragen genannten Patente in die Schuldnerin
widersprechen. Sie vertreten die Auffassung, die Schutzrechte stunden nach
wie vor ihnen zur personlichen Nutzung zu.
Der Verkaufer hat die Kauferin daruber hinaus davon unterrichtet, da(beta)
eine Umschreibung der Patente bei den relevanten Patentamtern tatsachlich
nicht stattgefunden hat, d.h. bei den Patentamtern die Herren
Schmidt/Wieland nach wie vor als Patentinhaber der kaufgegenstandlichen
Patente gefuhrt werden.
DIE KAUFERIN ERKLART IN VOLLER KENNTNIS UND WURDIGUNG DIESES SACHVERHALTES
FOLGENDES:
Die Kauferin tragt, das Risiko, dass der Einbringung der
kaufgegenstandlichen Patente und des Know-hows durch die Herren
Schmidt/Wieland widersprochen wird.
Die Kauferin beabsichtigt, mit den Xxxxx Xxxxxxx/Wieland nochmals eine
einvernehmliche Losung uber die Inhaberschaft der Schutzrechte
herbeizufuhren.
/s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx
/s/ JMR
-5-
Sollte dies innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschlu(beta) dieses
Vertrages nicht moglich sein, wird die Kauferin alle notwendigen
Handlungen zur Klarung der Rechtssituation, insbesondere die notigenfalls
gerichtliche Feststellung, da(beta) die Patente in die Schuldnerin
eingebracht bzw. auf die Kauferin ubertragen wurden, in Eigenverantwortung
und auf eigene Kosten durchfuhren. Dies schlie(beta)t auch die Kosten
eines etwaigen Rechtsstreites mit ein, welchen die Equicore Beteiligungs
GmbH fur die Kauferin als deren Proze(beta)standschafterin fuhrt.
Der Verkaufer versichert im Gegenzuge, da(beta) er sich nach Kraften
bemuhen wird, mit der Equicore Beteiligungs GmbH eine Vereinbarung zu
treffen, wonach diese die Kauferin bei der Durchsetzung dieses Anspruches
auf Einbringung der Patente in die Schuldnerin umfassend, insbesondere
auch durch Uberlassung von Unterlagen und, soweit gesetzlich zulassig,
durch Abtretung der Anspruche auf Einbringung der kaufgegenstandlichen
Patente oder im Wege der Proze(beta)standschaft oder vergleichbarer Weise
unterstutzen wird.
Diese Vereinbarung mit Equicore Beteiligungs GmbH ist binnen 60 Tagen nach
Unterzeichnung dieses Vertrages abzuschlie(beta)en; andernfalls sind die
Parteien zum Rucktritt vom Vertrag berechtigt.
Das von der Equicore Beteiligungs GmbH eingeforderte Mitwirkungsentgelt
von 3 % auf den gezahlten Kaufpreis wird von dem Verkaufer getragen.
Sollte die Equicore Beteiligungs GmbH fur die Vorbereitung der
Prozessfuhrung zugunsten der Kauferin ein Stundenhonorar ((euro) 250 pro
Stunde) beanspruchen, so tragen die Parteien dies jeweils zur Halfte,
jedoch bis insgesamt maximal (euro) 10.000.
Die Kauferin erklart weiterhin, da(beta) sie fur den Fall, da(beta) die
Einbringung der Patente durch die Herren Schmidt/Wieland in die Kauferin
nicht rechtskraftig festgestellt werden kann, keinerlei rechtliche
Anspruche gegen den Verkaufer geltend machen wird. Sie tragt insoweit
dieses Risiko alleine.
Der Kauferin ist bekannt, dass der Verkaufer uber die der Kauferin zur
Verfugung gestellten Unterlagen hinaus keine Kenntnis von und keine
Einflussmoglichkeit auf etwaige sonstigen Handlungen der Herren
Schmidt/Wieland hat, die zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder bis zur
rechtskraftigen Feststellung des Eigentumserwerbes durch die Kauferin und
die Umschreibung der Patente vorgenommen werden. Die Kauferin verzichtet
hiermit auf etwaige ihr insoweit zustehenden Anspruche gegen den
Verkaufer, auch soweit die Anspruche aus
/s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx
/s/ JMR
-6-
Handlungen herruhren, die den Bestand, die Inhaberschaft und die
Lastenfreiheit der Patente betroffen haben.
IV. KAUFPREIS, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Kaufpreis fur den Kaufgegenstand betragt (euro) 2.350.000 (in Worten:
Euro zwei Millionen dreihundertfunfzigtausend).
Soweit erforderlich stellt der Verkaufer der Kauferin eine Rechung
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aus und quittiert den Erhalt
des Kaufpreises.
Der Kaufpreises wird nach Ma(beta)gabe der nachfolgenden Bestimmungen
fallig:
Ein Teilkaufpreis in Hohe von (euro) 500.000 (in Worten: Euro
funfhunderttausend) ist mit der Unterzeichnung dieses Kaufvertrages fallig
und binnen 10 Tagen auf das unten genannte Konto des Verkaufers zu zahlen:
Bank: HSH Nordbank AG
Konto Nr.: 1000 024 670
BLZ: 210 500 00
Inhaber: RA Hinnerk-Xxxxxxx Xxxxxx wg. Savetherapeutics AG
Sofern diese Verpflichtung nicht fristgerecht erfullt wird, ist der
Verkaufer zum Vertragsrucktritt berechtigt. Das Rucktrittsrecht erlischt
binnen zwei Wochen nach Vorliegen des Rucktrittsgrundes. Keine Partei kann
gegen die andere im Rucktrittsfall Rechte/Anspruche, gleich welcher Art,
wegen des Rucktritts geltend machen.
Der zweite Teilkaufpreis in Hohe von (euro) 500.000 (in Worten: Euro
funfhunderttausend) ist zu erbringen, sobald die in Ziffer III
beschriebene Feststellung uber die Einbringung der Patente in die Kauferin
entweder im Wege eines Vergleiches mit den Herren Schmidt/Wieland oder
aber durch ein rechtskraftiges Urteil eines deutschen Gerichtes
festgestellt wurde.
Der dritte Teilkaufpreis in Hohe von (euro) 1.350.000 (in Worten: Euro
eine Million dreihundertfunfzigtausend) wird bei erfolgreicher
Kommerzialisierung des Kaufgegenstandes fallig, d.h. sobald die Kauferin
in Form einer Lizenzierung oder eines Produktverkaufs
/s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx
/s/ JMR
-7-
Umsatz in Hohe von mindestens (euro) 1.350.000 (in Worten: Euro eine
Million dreihundertfunfzigtausend) erzielt hat.
Die Kosten der Transaktion, insbesondere Kosten angefallener
Rechtsberatung durch die Sozietat Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP, tragt die
Kauferin bis zu einem Betrag von (euro) 80.000,00.
V. RUCKTRITTSRECHT DES VERKAUFERS
Die Kauferin verpflichtet sich, gegenuber dem Verkaufer binnen einer Frist
von 9 Monaten nach der in Ziffer III beschriebenen Feststellung der
Einbringung des Kaufgegenstandes in die Schuldnerin durch Vergleich oder
rechtskraftiges Gerichtsurteil in angemessener und nachprufbarer Weise
gegenuber dem Verkaufer zu belegen, da(beta) sie uber die fur eine
Kommerzialisierung des Kaufgegenstandes notwendigen finanziellen Mittel
verfugt und den auf die Kommerzialisierung zielenden
Weiterentwicklungsprozess begonnen hat. Fur den Fall, da(beta) die
Kauferin diesen Nachweis nicht fristgerecht fuhrt, ist der Verkaufe
berechtigt, vom Vertrag zuruckzutreten. Im Rucktrittsfall hat die Kauferin
keinen Anspruch auf Ruckzahlung bis dato geleisteter
Teilkaufpreiszahlungen.
VI. VERSCHIEDENES
Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag oder
Anspruche gegen die andere Partei oder andere Parteien an Dritte
abzutreten. Sofern die Kauferin die Ubertragung des Kaufvertrages auf eine
Zweckgesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen beabsichtigt, so wird
der Verkaufer seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Der
Verkaufer ist dabei berechtigt, seine Zustimmung davon abhangig zu machen,
da(beta) die Kauferin dem Verkaufer die Zahlung offenen Kaufpreises unter
Verzicht auf Aufrechnung/Zuruckhaltung garantiert. Nach Entrichtung des
vollstandigen Kaufpreises kann die Kauferin frei uber den Kaufgegenstand
verfugen.
Das Recht der Kauferin zur Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch des
Verkaufers ist ausgeschlossen. Uber die in Ziffer IV. vorgesehenen
Auszahlungsbedingungen hinaus steht der Kauferin kein
Zuruckbehaltungsrecht zu.
/s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx
/s/ JMR
-8-
Anderungen und Erganzungen dieses Vertrages, einschlie(beta)lich der
Anderung dieser Klausel, bedurfen der Schriftform, um gultig zu sein,
sofern keine notarielle Beurkundung gesetzlich erforderlich ist.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam,
unvollstreckbar, nichtig oder gesetzwidrig sein oder werden, so soll
hierdurch die Gultigkeit der ubrigen Bestimmungen nicht beruhrt werden.
Anstelle einer solchen unwirksamen, unvollstreckbaren, nichtigen oder
gesetzwidrigen Bestimmung gilt zwischen den Parteien eine derartige
wirksame, vollstreckbare und gesetzliche Bestimmung als vereinbart, die,
sofern die Parteien nichts anderes bestimmen, so weit wie moglich
denselben wirtschaftlichen Zweck erfullt wie die unwirksame,
unvollstreckbare, nichtige oder gesetzwidrige Bestimmung. Dasselbe gilt
entsprechend fur Vertragslucken.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit
Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts sowie unter
Ausschlu(beta) der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Sofern Widerspruche zwischen der ma(beta)geblichen deutschen Fassung
dieses Vertrages und der unverbindlichen englischen Ubersetzung bestehen,
so geht die deutsche Fassung der englischen Fassung vor.
______________________, den 11.03.2005
/s/ Xxxx X. Xxxxxxxx
--------------------------
Medical Discoveries, Inc., vertreten durch ihren CEO Xxxx Xxxx Xxxxxxxx
______________________, den 11.03.2005
/s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx
---------------------------
Herr Rechtsanwalt Hinnerk-Xxxxxxx Xxxxxx als Insolvenzverwalter der
Savetherapeutics AG i.L.
/s/ Xxxxxxx X. Xxxxxx
/s/ JMR
CONVENIENCE TRANSLATION
SALE AND PURCHASE AGREEMENT
between
ATTORNEY HINNERK-XXXXXXX XXXXXX AS LIQUIDATOR OF SAVETHERAPEUTICS AG i.L.
and
MEDICAL DISCOVERIES INC.
regarding
the purchase of the essential assets of
SAVETHERAPEUTICS AG i.L.
9
CONVENIENCE TRANSLATION
1. Medical Discoveries Inc., 0000 X. Xxxxxxxx Xxxxx, # 000, Xxxx Xxxx Xxxx,
Xxxx, XXX
hereafter: "BUYER"
and
2. Attorney Hinnerk-Xxxxxxx Xxxxxxx as liquidator of Savetherapeutics AG
i.L.,Speersort 4-6, 00000 Xxxxxxx
hereafter: "SELLER"
enter into the following
SALE AND PURCHASE AGREEMENT
I. PREAMBLE
Savetherapeutics AG i.L., with registered seat in Hamburg (HR B 80 175),
hereafter "THE OBLIGOR" carried on the development and marketing of
therapeutics, diagnostics and cosmetics, in particular, however not exclusively,
in the field of breast cancer and other indications. Following the decision of
the Local Court in Hamburg (ref.: 67e IN 294/04) dated January 14, 2005
insolvency proceedings have been opened over the assets of the Obligor as of
January 14, 2005, 9:57 a.m. and Seller has been appointed as Liquidator.
Buyer is interested in taking over essential assets of Seller. Buyer and Seller
have entered into negotiations for this purpose. Buyer already submitted an
offer which depended on the conclusion of a settlement agreement between the
shareholders of the Obligor Xxxx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxx and Xx. Xxxxxx Xxxxxxx.
This agreement was intended to define the split (into cosmetic and non-cosmetic
use) of the patents (Schutzrechte) being part of the
10
CONVENIENCE TRANSLATION
object of purchase, but was not concluded between the parties concerned;
therefore the offer has expired. Being fully aware of these circumstances as
well as the fact that Mr. Schmidt and Mr. Wieland still claim to be the owner of
the patents, Buyer now intends to purchase the patents entirely and not only the
part relating to the non-cosmetic use of such patents.
The parties agree that this agreement relates to a purchase of assets from the
insolvency assets (Insolvenzmasse) of Obligor. Therefore all warranty or damage
claims as well as claims relating to reversed transactions (Ruckabwicklung)
against Seller or the insolvency assets (Insolvenzmasse) with regard to the
object of purchase shall be barred.
11
CONVENIENCE TRANSLATION
II. PURCHASE OF CERTAIN ASSETS
OF THE COMPANY SAVETHERAPEUTICS AG i. L.
Seller hereby sells and assigns all inventions (Vertrags-Erfindungen) and
patents (Vertrags-Schutzrechte) as defined in the IP Purchase Agreements
attached hereto as Annex 1 and Annex 2.
In particular Seller hereby sells and assigns all assets and rights listed in
Annex 3 (hereafter altogether referred to as "OBJECT OF PURCHASE"). Seller shall
hand over to Buyer any information and documentation to the extent they are in
the possession of the Seller immediately after signing of this agreement.
Assets and rights not mentioned in Annex 1, 2 and 3 which are however necessary
in connection with the commercial use of the Object of Purchase are herewith
sold and transferred and form part of the Object of Purchase. In connection with
the assignment of the Object of Purchase Seller sells and transfers, including
but not limited to, associated know-how and all documents relating to clinical
studies and marketing authorization procedures (Zulassungsverfahren), to the
extent they are in the possession of Seller.
Seller herewith sells and transfers to Buyer the Object of Purchase including
the assignment of all associated rights.
Buyer herewith accepts such sale and transfer of the Object of Purchase
including the assignment of the associated rights.
NO OTHER ASSETS OR OBLIGATIONS OF OBLIGOR ARE TRANSFERRED TO BUYER. THE BUYER
DOES NOT ASSUME ANY OBLIGATION OR LIABILITY OF THE OBLIGOR OR THE SELLER.
III. EXCLUSION OF WARRANTY CLAIMS / ALLOCATION OF PROPERTY
The Seller warrants that he is formally entitled to enter into any contract of
the kind of this agreement.
12