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EXHIBIT 10.48
Mietvertrag
zwischen
Vermieter: Basla Kantonalbank
Xxxxxxxxxxxx 0
0000 Xxxxx
und
Mieter: Discovery Technologies AG
c/o Bureco AG
Xxxxxxxx 0
0000 Xxxxxxxxxxx
betreffend: Buro- und Laborraume in der Liegenschaft
Xxxxxxxxxxxxxx 00
0000 Xxxxxxxxx
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Mietvertrag BKB/Discovery Technologies AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxxx
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1. Praambel
Die Parteien vereinbaren die Miete von Buro- und Laborraumlichkeiten in
der Liegenschaft Xxxxxxxxxx. 00 in Allschwil. Das Mitspracherecht fur
welbere Mieter, sowie die Absichi uber das innovationszentrum werden in
einer separaten Vereinbarung festgelegt. Mit dem Grundmietzins wird das
Uberlassen dieser Raumllchkeiten im (heutigen) "Rohzustand" abgegolten
(Rohmiele). Die Mieterin benotigt fur ihre Bedurfnisse den Einbau von
zusatzlichen technischen Einrichtungen (Energie, Luftung,
Laborinstallationen usw.). Die Partelen planen diesen Ausbau gemeinsam.
Der Vermieter ubernimmt das Einholen der crforderllchen Baubewilljgung
und die Ausfuhrung der Ausbauarbeiten auf eigene Kosten. Der Mieter wird
dlese Zusatzinvestilion des Vermieters durch einen zusatzlichen Mietzins
abgelten (Ausbaumicto). Die Parteien wollen sich an den folgenden
Terminplan hallen:
20.06.1997 Unterzeichnung des Mietvertrages
Vorliegen von Layout und erstem Beschrieb der
Ausbauarbeiten
23.07.1997 Eingabe des Baugesuches
01.09.1997 Erteilung der Baubewilligung
01.02.1998 Abschiuss der vermieterseltlgen Ausbauarbeiten, Ubergabe
des ietobjektes
1.1 Aufschienbende Bedingung
Dieser Mietvertrag wird abgeschlossen unter der aufschlebenden
Bedingung, dass fur die vorgenannten Zusatzausbauten (Ziffer 2.4.0) die
Baubewilligung rechtskraftig erteilt wird.
Falls diese Baubewilligung bis am 3. November 1997 nicht erteilt ist und
nicht vorliegt, so fallt dieser Mietvertrag dahin, sofern sich die
Mieterin nicht schriftlich mit einer Verschlebung dleses Termins auf
einem spateren Zeltpunkt einverstanden erklart. Jede Partei tragt in
diesem Fall die auf lhrer Selle bis dahin angefallenen Kosten. (Der
Vermieter tragt Insbesondere die Planungskosten fur den mieterseitigen
Endausbau). Im ubrigen bestehen keine weltergehenden gegenseltigen
Verpflichtungen.
2. Mietobjekt
2.1 Der Vermieter uberlasst dern Mieter in der vorne erwannten Llegenschaft
zur mietweisen Benutzung folgende Raume:
Buro- und Laborraume im 4. Obergeschoss, ca. 1330 m2
Archivraume im 2. Untergeschoss, ca. 60 m2
15 Parkplatze im UG
2.2 Der Mieter ist berechtigt, im Xxxx Xx. 00 folgende dem gemeinsamen
Gebrauch dienenden Gebaudeteile, Raume und Einrichtungen nach Massgabe
der Hausordnung mitzubenutzen:
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- Treppenhaus
- Personenlifie und Warenlift
2.3 Die Mietraume gemass Ziff. 2.1 sind in dem beigelegten Grundrissplan
dargestellt.
Dor Plan wird von beiden Parteien unterzeichnet und ist Bestandtell
dieses Vertrages.
2.4 Der Vermieter ubergibt dem Mieter das Objekt mit mieterspezifischem
Ausbau. Zur Zeit ist das Gebaude noch nicht ausgebaut. Es werden
folgende 3 verschiedene Ausbaustufen festgelegt:
a) Rohbau (Rohmiete)
Tragkonstruktion (Boden, Stutzen, Decken)
Fassade mit Fenster und Sonnenschutz
Treppenhaus, Lift, WC-Anlagen in der Kemzone
Detaillierte Beschreibung gemass Bellage
b) Mieterspezifischer Ausbau durch den Vermieter erstellt
(Ausbaumiete)
Die Beschreibung des Ausbaus wird nach Vertragsabschluss im
gegenseltigen Einvemehmen prazisiert: zur Zeit des
Vertragsabschlusses wird vom Folgenden ausgegangen:
Wande, Turen: - Buros: Raumwande Elementsystem
- Labors: Gipsplattenwande mit
PVC-Tapete
Boden: - Buros: Doppelboden, textiler
Bodenbelag, Farbe nach Kolkektion
- Labors: Doppelboden, PVC-Belag,
Farbe nach Kollektion
- antistatisch, leitfahig
Deckon: - Buros, Empfang, Sitzungszimmer,
Gangzone, heruntergehangte
Deckenverkleidung aus
Mineralfaserplatten, Rastersystem
- Labors: rohe Betondecke gestrichen
Luftung: - Buros: mechanische Beluftung uber
Boden und Decken. lnkl. Kuhlung
- Labors: mechanische Beluftung,
sichtbar an Decke montiert,
Kapellenabluft (nach
EKAS-Richtlinien), lnkl. Kuhlung
Elektroanlagen: - Zuleitung ab Hauptverteilung bis
Unterverteilung in den Labors und
bis Steckdosen in den Buros.
Deckenbeleuchtung
- Brustungskanale in den Labors
- Sonnene und Xxxxxxxxxxxxxxxxx
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- Brandmeldeanlage
Sanitar. Medien: - Kalt- und Warmwasseranschluss,
Abwasseranschluss (WAS, Labors),
Trennsystem bis UG
Telefon: - Anschlusse vorhanden lm 4. OG belm
Liftvorplatz
Unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Mietvertrages werden die
Parteilen gemeinsam mit der beauftragten Planungsfirma die Detailplanung
vorantreiben und das Baugesuch fristgerecht elnreichen. Die Vormieterin
ubemimmt dle Kosten dieser Zusatzausbauten bis zu einem Maximalbetrag
von Fr. 1'800'000.- (Planung, Kostenermittlung,
Baubewilligungsverfahren, Ausfuhrung), Arbeiten und Einrichlungen,
welche dieses Kostendach ubersteigen, gehen zu Lasten des Mieters und
mussen von diesem vorgangig schrflich genehmigt werden.
c) Im vermieterseitigen Ausbau und Zusatzausbau nicht enthalten und
damit vom Mieter zu ubernehmen sind insbesondere:
- Elektroinstallationen in den Labors ab Unterverteilung
- Telefonzentrale mit intemer Verkabelung
- EDV-Installation und lnteme Verkabelung / Vemetzung sowie
Installation weiterer Kommunlkationsmittel
- all rallge mleterspezifische Sonderausbauten, wie z. X.
Xxxxxxxx, Labormobel, Kunlzellen, Reinraume, Waschtische in
Labors, Gasinstallationen, Druckluft Einbauschranke Gangzone
- Vorbehandlung oder Entsorgung von kontaminlertem Abwasser
(WAS-Anschuss vorhanden)
- mobile Feuerioscheinrichtungen
Der Mieter legl dem Vermieter dle Plane zur schriftllchen Genehmigung
vor.
Allfallige, neben der Baubewilligung fur dle Zusatzbauten notwendigen
Genenmigungen und Bewilligungen (Betriebsbewilligung, Arbeitsbewilllgung
usw.) sind Sache des Mieters und werden mit dem Baugesuch eingegeben.
Sic haben kelnen Elnfluss auf den Bestand des vortiegenden
Mletvertrages.
2.5 Der Mieter hat bis zum 30. Junl 2000 ein Vormietrecht auf die restlichen
Raume im 4. Xxxxxxxxxxxx Xxxx 00 im Umfang von ca. 650 m2. Konditlonen
Rohmiete gemass Staffelmiete Pos. 4.1.
3. Mietdauer
3.11 Mietbeginn
Das Mietverhaltnis beginnt funf Monate nach Vorllegen der
rechtskraftigen Baubewilllgung voraussichtlich am 1. Februar 1998 und
spatestens am 1. Junl 1998.
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3.12 Mietdauer, Vertragsverlangerung
Das Mietverhaltnis wird fur elne erste feste Vertragsdauer von 10 Jahren
bis zum 31. Januar 2008 abgeschlossen.
Nach Ablauf der ersten Vortragsdauer verlangert sich der Vertrag jeweils
um eine weitere faste Vertragsdauer von 5 Jahron, wenn er nicht
mindestens 12 Monate vor Ablauf mit engeschriebenem Brief gekundlgt
wird.
3.13 Kundigung
Auf Ablauf einer festen Vertragsdauer kann das Mietverhaltnis mit einer
Kundigungsfrist von 12 Monaton jeweils auf Ende Januar, erstmals auf
Ende Januar 2008, gekundigt werden.
3.2 Mietende
3.21 Die Kundigung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spatestens am
letzten Tage vor Beginn der Kundigungsfrist belm Empfanger bzw. in
dessen Machtbereich (Abholnotiz Im Briefkasten oder Postfach)
elngetroffen ist.
Der Vermieter hat fur die Kundlgung das amtliche Formular zu verwenden.
3.22 Auf das Ende der festen Vertragsperiode bzw. der obengenannlen
Verlangerungsperiode kann der Mietzins mit einer Anzeigefrist von 15
Monaten den marktublichen Konditionen angepasst werden.
3.3 Aussertorminliche Beendigung des Mietvanrages
3.31 Wunscht der Mieter das Mietverhaltnis ohne Einhaltung der vereinbarten
Fristen bzw. Termine zu beenden, so hat er dles dem Vermieter mit
elngeschrlebenem Brief mitzuteilen.
3.32 Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter einen zumutbaren zahlungsfahigen
Ersatzmieter vorzuschlagen, der in das Vertragsverhaltnis elntritt.
3.33 Ohne gegentellige Vereinbarung trifft auch der Vermleter die notigen und
ihm zumutbaren Vorkehrungen, die Mietraumlichkellen baldmogllchst
weitervermleten zu konnen.
3.34 Der Mieter haftet fur den Mietzins und die Nebenkosten swole fur seine
brigen Mieterpfllchten bis zur Weitervermietung der Mietraumlichkelten,
langstens bis zum nachsten vertraglichen Kundigungstermin und hat dafur
zusatzlich zu Ziff. 14.1 hiernach Slcherheiten zu leisten.
4. Mietzins
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Der Mietzins setzt sich zusammen aus elnem Grundmietzins (Rohmiete) (mit
Staffelung fur die Buro- und Laborraumllchkeiten) und elnem
Zusatzmletzins fur die gesamte Mietdauer fur dle vermieterseitigen
Zusatzausbauten (Ausbaumiete).
4.1 Der Mietzins wird wie folgt verelnbart:
Rohmiete (Rohbau) gemass Ziffer 2.4 a) fur die rohen Raume (ohne
mieterspezifischen Ausbau) gestaffelt:
- im 1. und 2. Mietjahr Fr./m(2)/Jahr 75.00
- im 3. Mietjahr Fr./m(2)/Jahr 85.00
- im 4. Mietjahr Fr./m(2)/Jahr 100.00
- im 5. bis 10. Mietjahr Fr./m(2)/Jahr 125.00
Ausbaumiete fur den mieterspezlflschen Ausbau durch Vermieter erstellt
gemass Ziffer 2.4 b) uber die ganze Mietdauer:
- Schatzung Fr./m(2)/Jahr ca. 125.00
Die Ausbaumiete wird nach Vorliegen der Bauabrechnung definitiv
festgelegt. Die Amortisation der Ausbaukosten wird auf 15 Jahre
festgelegt. Der Berechnungsansatz besteht aus 6.5% fur Amortisation und
2% fur mittlore Verzinsung, Insgesam 8.5% Ausbaukosten 1'800'000.-Mio.
Fr. :1250 m(2) = 1'440.-Fr/m(2), davon 8.5% = 125 Fr./m(2)/Jahur. Der
Betrag von 125 Fr./m(2)/Jahr gilt als Kostendach fur die Ausbaumiete.
4.2 Der Jahrliche Mietzins betragt demzufolge bel Mietbeglnn fur die ersten
zwel Jahre voraussichtlich Fr. 270'400.00
und setzt sich wie folgt zusammen:
- Buros und Labors: 1330 m(2) a Fr./m(2)/Jahr 75.00 Fr. 99'750.00
- Vermletersoitiger Ausbau: 1250 m(2) a Fr./m(2)/Jahr 125.00 Fr. 156'250.00
- 15 Einstellplatze: a Fr. 80.-/Monat Fr. 14'400.00
- Total Fr. 270'400.00
zahlbar ln vierteljahrlichen Raten von Fr. 67'600.00
zuzuglich: Nebenkosten vierteljahrlich (1330 m(2) x 6.-Fr./m(2)/Jahr) AkontoFr. 1'995.00
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Total vierteljahrlich zum voraus zahlbar Fr. 69'595.00
4.3 Der Mietzlns ist im voraus, spatestens am ersten Tag des Mietquartals
(als Verfalltag) zahlbar.
5. Mietzinsanpassungen
5.1 Dle Rohmiete fur Buros und Labors (gemass Ziffer 4.1), und
Elnstallplatze baslert auf dem Landesindex der Konsumentenpraise. Stand
April 1997 mit 104.1 Punkten. Wenn der Landesindex der Konsumentenpraise
selt Mietbeginn bzw. seit der letzten Anpassung eine Veranderung
arfahrt, so kann die Rohmiete ungeachtet der fastan Vertragsdauer elnmal
jahrlich per 1. Februar, erstmals im 5. Mletjahr, an die Veranderung
dieses indexes angepasst werden. Dabei darf jedoch die Rohmlete von
Ziffer 4.1 nicht unterschritten werden.
Die Miatzinsanderung wird dom Mieter auf dern amtllchen Formular mit
elner einmonatigen Anzeigefrist schrifllich mitgetellt.
5.2 Erfolgen wanrend der festen Vertragsdauer wertvermehrende Aufwendungen
resp. Investllionen, werden diese, den Usanzen entsprechend, der
Basismlete gemass Ziff. 4 zugcrochnet. Die Anzelgen der aufgrund von
wertvermehrenden Aufwendungen vorgenommenen Mietzinsanpassungen erfolgen
mit dem amtlichen Formular unter Einhaltung elner einmonatigen Frist.
6. Heiz- und Nebenkosten
6.1 Folgende Heiz- und Nebenkosten werden dem Mieter zusatzlich zum Mietzins
belastet
- Heizung und Warmawasser
- Betrieb und Unterhalt der Luftungsanlage
- Wassorverbrauch, Geguhren und Abwasserrelnigungslagen
- Betriebs- und Unterhaltskosten inkl. Serviceabonnement fur Personen-
und Warenlift
- allg. Beleuchtung
- Hauswartdlenst (Salar, Sozlalleistungen, Hauswartmaterial)
- Kehrichtabfuhr/Kehrichtcontainer
- allfallige Bewachugnsauftrage oder Betrieb von Alarmanlagen
- 3% der gesamten Nebenkosten als Verwaltungshonorar
6.2 Die Heiz- und Nebenkosten werden wie folgt verteilt (Leerstande gehen zu
Lasten des Vermieters):
6.21 Kosten fur die Energleaufbereltung (lnsbesondere Helzungs- und
Warmwasserkosten):
- Die Grund- und Warmwasserkosten werden nach der Grosse der
Geschaftsraume (Quadratmeter) aufgetellt.
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- Die Helzkosten werden dagegen nach den indlvlduellon Messzahlem
verlegt.
6.22 Nautrale Kosten (wie z.B. Hauswart, allg. Strom, Bewachungsauftrage,
Alarmaniagen etc.) werden nach der Grosse der vermieteten Raumlichkelten
(Quadratmeter) aufgeteilt.
6.23 Verbrauchsabhanglge Kosten (z.B Wasserzins, Abwasser- und
Kehrichtgebuhran, Liftbetriebskosten etc.) werden nach der Grosse der
vermieteten Raumlichkeiten (Quadratmeter) vertellt.
6.3 Der Mieter leistet an dle obengenanntan Nebenkosten halbjahrllche
Akontozahlungan. wobel der Vermieter jeweils per 30.6. eine
Nebenkostenabrechnung erstellt und umgehend dem Mieter zusteilt. Die
Nebenkostenabrechnung gilt als anerkannt, wenn sie nicht innert 30 Tagen
seit Zustellung (Poststempel) schriftllch beanstandet wird. Mlt Ablauf
der vorgenannten 30-tagigen Beanstandungsfrist werden allfallige
Nachforderungen bzw. Ruckzahlungen fallig.
Wird das Mietverhaltnis wahrend der Rechnungsperiode beendet. hat der
Mieter kelnen Anspruch auf eine vorzeltlge Nebenkostenabrechnung.
6.4 Der gesamte Stromverbrauch fur das Mletobjekt goht zu Lasten des
Mieters. Gebuhren und Abgaben, die ausschllesslich durch den
Geschaftsbetrieb des Mieters verursacht werden, tragt der Mieter, auch
wenn sie beim Vermieter erhoben weden.
7. Uebergabe des Mietobjektes
7.1 Der Vermieter hat das Mietobjekt ln sauberem, vertragsgemassen Zustand
und nach Ortsublichkeit spatestens zu dem in Ziff 3 genannten Datum
untor Aushandigung der erforderlichen Schlussel zu ubergeben. Fallt der
vorgenannte Termin auf eincn Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag,
findet die Ubergabe spatestens am nachfolgenden Werktag statt.
7.2 Der Mieter hat dem Vermieter innert 30 Tlgen nach Mictantritt allfallige
festgestellte Mangel mit eingeschriebenem Brief zu melden. Unterlasst er
dies, wird angenommen, dass ihm da Mietobjekt in vertragsgemassem
Zustand ubergeben worden ist.
8. Benutzung des Mietobjektes/Sorgfaltspflicht.
8.1 Die Mietflache sleht dem Mieter zur Benutzung als Buro and Labor zur
Verfugung.
8.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zur keinem anderen als dern
vertraglich vorgesehenen Zweck zu gebrauchen. Jede Anderung des
Gebrauchszweckes bedarf der vorgangigen schriftllchen Zustimmung des
Vermieters.
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8.3 Bei Einbringung von Maschlnen und schweren Mobeln ist den statischen
Gegebenhciten des Gebaudes Rechnung zu tragen. Der Meter hat sich
vorgahend uber die zulassige Bodenbelastung zu vergewissm.
8.4 Fur die Benutzung des Lifts sind die von den Herstellern
vorgeschrlebenen Bedienungsanleitungen zu beachten.
8.5 Der Mieter darf nur mit schriftllicher Zustimmung des Vermleters
zusatzliche Schlussel anfertigen lassen.
Beim Verlust von Schlusseln hat der Miester die Kosten fur deren Ersatz
sowie fur die allfalliger Ersetzung der Schliessanlagen zu tragen.
8.6 Bei der Benutzung der Mietsache verpflichtest sich der Mieter zur
Sorgfalt und Rucksichtnahme, insbesondere auch gegenuber den Nachbam.
Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil dieses Vertrages.
8.7 Der Mieter ist ganz allgemein verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen
zur Vermeidung oder Verminderung vom Larm, Erschutterungen, Geruch und
sonstigen Immissionen zu treffen. Der Mieter haftet dem Vermieter fur
den Schaden (inkl. Anspruche von Dritten), der diesem aus den die
ubliche und bewilligte Benutzung uberschreitenden Immissionen erwachst.
8.8 Fur die Vertetzung seiner Sorgfaltspflichten ist der Mleter voll
ersatzpflichtig. Verletzt der Mieter trotz schriftllcher Mahnung des
Vermleters seine Pflicht zu Sorgfalt oder Rucksichtnahme weiter, so kann
der Vermieter den vorliagenden Mletvertrag uberdlos gernass Art. 257 OR
aunosen.
9. Unterhalt
9.1 Unterhaltspflichten des Vermieters/Verbesserungen
9.11 Die Unterhaltsarbeiten des Mletobjektes obllegen dem Vermieter.
9.12 Der Vermieter ist unter Rucksichtnahme auf dle interessen des Mieters
jederzelt berechtight. Im Mietobjekt und an dazugehorenden Elnrichtungen
gemass Art. 2.4.a+b Reparaturen und Renovationen unbehindert
auszufuhren, soferm das Mletverhaltnis nicht gekundigt ist. Grossere
Umbauten und Neuinstallationen werden dem Mieter schriftlich und
fruhzeitig angezeigt. Allfallige Anspruche des Mietors richten sich nach
Art. 260 OR.
9.2 Untcrhaltspflichten des Mieters
9.21 Die durch den gowohnlichen Gabrauch notwendg werdenden Ausbesserungs-
und Reparaturarbelten, welche im Einzelfall Fr. 500 nicht uberstelgen,
gehen zu Lasten des Mieters. Dazu zahleninsbesondero das Ersetzan von
elektrischen Sicherungen sowie
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zerbrochene Scheiben, die Instandhaltung der elektrischen Schalter und
Steckdosen, der Gas- und Wasserhahnen, Ablaufe sowie der Turschlosser,
etc.
9.22 Fur den Untcrhalt aller von ihm getatigten baulichen Varanderungen
gemass Art. 2.4 c und Vorrichtungen kommt der Micter aut.
9.23 Mangel, fur deren Bohebung der Mleter nicht aufzukommen hat, sind dom
Vermeter cofort anzuzelgen Bai Nichtanzoige haftel der Micter fur den
daraus entstandenen Schaden.
10. Bauliche Veranderungen
10.1 Anderungen und Emeuerungen an und in den Mietraumen, das Anbringen von
Storen, Firmanschildem oder Recklamevorrichtungen, etc. sind nur mit
vorgangiger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Der
Mieter ist zu elner fachgemassen Ausfuhrung verpflichtet. Die Anbringung
von Vorrichtungen an der Fassade (Reklameschilder und Reklametafeln,
Storen, Schaukasten, Antenmen, etc.). ist dem Mletobjekt und der
Umgebung anzupassen.
10.2 Die Einrichtungen des Mieters (Art. 2.4c) bleiben dessen Elgentum. Die
Plan und Entwurfe sowie die Kostenvoranschlage sind dem Vermloter zur
schriftllchen Genehmigung vorzulegen.
10.3 Die Einholung allfalliger behordlicher Bewilligungen obliegt dem Mieter.
Der Mietr verpflichtet sich lm weiteren, die ublichen Bauversicherungen
abzuschliessen bzw. deren Kosten zu tragen und fur eine allfallige
Mehrpramie der Gebaudo und Schversicherung aufzukommen.
10.4 Der Vermieter ist berechtigt, vorn Mieter eine Sicherstellung oder
Finanzierungsnachwe is der vorn Mieter eingegangenen, voraussichtlichen
baulichen Kosten zu verlangen, um insbesondere allfallige
Bauhandwererpfandrechte rechtzeitig abwehren zu konnen.
Wird der Vermieter fur lmmissionen, die aufgrund baulicher Veranderungen
oder Einrichtungen des Mieters enstanden sind, von Drittpersonen in
Anspruch genommen, ist der Mieter dem Vermleter fur den erlittenon
Schaden ersatzpflichtig.
10.5 Der Mieter hat bel Mietbeendigung auf seine Kosten den ursprungllchen
Zustand wiedernerzustellen oder solnc Einrichtungen gemass Ziffer 2.4c
im gegenseltigen Einvemchmen dem Vermieter unentgeltlich zu uberlassen.
11. Untermiete/Abtretung des Mietvertrages
Teilweise oder ganze Untermiete der Mietraumlichkeiten (oder die
Abtratung des Mietvertrages) bedurfen der schriftlichen Zustimmung des
Vermieters.
12. Zutrittsrecht des Vermieters
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12.1 Der Vermleter oder dessen Vertreter ist berechtlgt, das Mletobjekt zur
Wahrung seiner Rechtc (Weitervermletung, Verkauf, Roparaturan,
Erneuerungen, etc.) zu den ublichen Geschaftezelten, nach 48-stundlger
Anmeldung, zu betraten.
12.2 Bei Abwesanheit des Mieters sind dle Schlussel zur Verfugung zu halten.
13. Versicherungen
13.1 Der Vermleter schliesst die obligatorlsche Brandversicherung, elne
Hauseigentumerhaftpflichtversicheung sowie eine
Gebaudewasserschadenversicherung ab.
13.2 Der Mieter tragt die Gefahr der Beschadigung oder des Verlustes seiner
Einnchtungen, seines Moblliars order seiner Waren, wie Insbesondere
durch Feuer, Explosion, Wasser, Elnbruch oder Diebstahl. Er verpflichtet
sich eina Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen.
13.3 Der Vermieter obernimmt keine Haftung fur allfallige Schaufenster,
Schaukasten, Scheiben, Glaswandverklaidungen, Firmenschilder,
Leuchtschriften, etc. Es ist Sache des Mieters, sich gegen solche
Schaden ausreichend zu versichem.
14 Sicherneitsleistung
14.1 Der Mieter erbringt innert 14 Tagen nach Unterzeichnung das Vertrages
fur die gesamte Mietdauer + 3 Monate folgende Sicherheitsleistungen in
Form einer Bankgarantie in folgender Hohe:
Fr. 60'000.- bis zum Vorliegen der Baubewilligung.
Fr. 140'000.- ab Vorliegen der Baubewilligung
Sollte der Vermieter gegen den Mieter Anspruche aus dem Mietverhaltnis
rechtlich geltend machen, hat die Bankgarantle bis zur Erledigung des
Rechtsstreites gultig zu sein. Der Vernieter hat diesfalls die Bank zu
Informieren.
14.2 Belm Vorliegen der Baubewillgung erbringt der Mieter elnen
Finanzlerungsnachweis fur den micterseltigen Ausbau demass Ziffer 2.4c.
15 Ruckgabe des Mietobjekts
15.1 Der Mieter hat die Mietraume spatestens am letzten Tage der Mietdauer,
12.00 Uhr, mit allen Schlusseln zu ubergeben. Zusatzlich angefertigte
Schlussel sind dam Vermleter entschadigungslos zu uberlassen. Fallt der
Ruckgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder allgomeinen Feiertag, hat
die Ruckgabe am nachsten Werktag (12.00 Uhr) zu erfolgen.
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15.2 Bei Ruckgabe des Mietobjektes hat der Mieter die mieterseitigen
Endausbauten entschadigungslos wieder zu entfernen. Die vorn Vermleter
erstellten Zusatzausbauten (Ziff 2.4b) bleiben Im Mietobjekt. Falls
mieterseitige Elnbauten (Ziff. 2.4c) mit Zustlmmung des Vermieters Im
Mietobjekt verbleiben konnen, hat der Vermieter hlerfur keine
Entschadigung zu bezahlen.
15.3 Die vom Mieter vorzunehmenden Instandstellungs- und Reinigungsarbeiten
sind rechtzeitig zu beginnen, sodass sie auf Schluss des
Mietverhaltnisses beendigt sind.
Kann das Mietobjekt aus Grunden, dle der Mieter zu vertreten hat, nicht
rechtzeltig dem Nachfolger ubergeben werden, haflet der Mieter dem
Vermieter fur den daraus onstandenen Schaden.
15.4 Bel der Ruckgabe erstelt der Vermieter, vorzugsweise in Anwesenhelt des
Mieters, ein Ruckgabeprotokoll, in welchem der Zustand der Mietsache
sowie insbesondere Mangel und Schaden, fur weiche der Mieter aufkommen
soll, festgenalten werden. Das Protokoll ist durch den Mieter zu
unterzelchnen order lhm unverzuglich per eingeschniebenen Brief
zuzustellen. Ist es dem Mieter nicht moglich, das Protokoll zu
unterzeichnen, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters auch ein
Protokoll durch einen amtlichen Experten erstellen lassen. Diases ist
wieder dem Mieter per eingeschriebenen Brief zur Kenntnis zu bringen.
Erhebt der Mieter lnnert 30 Tagen seit Zustellung des Protokolls keine
Einsprache, so gilt es als von ihm anerkannt.
Versteckte Mangel kann der Vermieter nachtraglich geltend machen. Er hat
diese jedoch sofort nach deren Feststellung dern Mieter mit
elngeschriebenem Brief mitzuteilen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Vortragsanderungen
Jegliche Vertragsanderung bedarf der schriftlichen Form.
16.2 Zustelldomizil
Die nachfolgenden Adressen gelten bis zum Widerruf durch
eingeschriebenen Brief an die andere Partei als rechtsgulliges
Zustelldomizil der Vertragsparteien lm Sinne dieses Vertrages:
Zustelldomizil des Mieters: Xxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxxxxx
Zustelldomizil des Vermieters: Xxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxx
16.3 Gerichtsstand
Fur alle Streitgkeiten aus dlesem Mlatvertrag gilt als Gerlchtsstand der
Ort der gemieteten Sache.
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16.4 Grundbucheintragung
Der Mieter hat das Recht, diesen Mietvertrag wahrend der Vertragsdauer
auf eigene Kosten im Grundbruch eintragen zu lassen.
16.5 Stockwerkeigenturn
Fur den Fall, dass die Liegenschaft in Stockwertelgentum aufgeteilt
wird, istder Vermieter boreit dem Mieter fur die Dauer des
Mietverhaltnisses ein Vorkaufsrecht zu gewahrletsen.
Vorstehender Mietvertrag wird in 3 Exempiaren ausgefertight und unterzeichnet
Basel, den 18 Juni 1997
/s/ illegible
Der Vermieteri Der Mieter:
Basler Kantonalbank Discovery Technologies AG
/s/ illegible
/s/ illegible /s/ illegible
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17 Beilage:
- Grundrissplan mit eingetragenen Mietraumen