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EXHIBIT 10(LVIII)(07)
Anlage 6
zum Kooperations- und Liefervertrag
UNSER LEITBILD
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Im Zeichen
der Menschlichkeit
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UNSERE GRUNDSATZE
o Menschlichkeit
o Unparteilichkeit
o Neutralitat
o Unabhangigkeit
o Freiwilligkeit
o Einheit
o Universalitat
UNSER SELBSTVERSTANDNIS
o ss. 1 DRK-Satzung
o ss. 2 DRK-Satzung
UNSER LEITSATZ
UNSERE LEITLINIEN
UNSERE FUHRUNGSGRUNDSATZE
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UNSERE GRUNDSATZE
MENSCHLICHKEIT
UNPARTEILICHKEIT
NEUTRALITAT
UNABHANGIGKEIT
FREIWILLIGKEIT
EINHEIT
UNIVERSALIAT
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MENSCHLICHKEIT
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen,
den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemuht sich
in ihrer nationalen und internationalen Tatigkeit, menschliches Leiden uberall
und jederzeit zu verhuten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit
zu schutzen und der Wurde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fordert
gegenseitiges Verstandnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften
Frieden unter den Volkern.
UNPARTEILICHKEIT
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalitat,
Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Uberzeugung. Sie ist einzig
bemuht, den Menschen nach dem MaB ihrer Not zu helfen und dabei den
dringendsten FallenVorrang zu geben.
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NEUTRALITAT
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthalt sich die Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit,
an politischen, rassischen, religiosen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
UNABHANGIGKEIT
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhangig. Wenn auch die Nationalen
Gesellschaften den Behorden bei ihrer humanitaren Tatigkeit als
Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen
unterworfen sind, mussen sie dennoch eine Eigenstandigkeit bewahren, die ihnen
gestattet, jederzeit nach den Grundsatzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
zu handeln.
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FREIWILLIGKEIT
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkorpert freiwillige und uneigennutzige
Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
EINHEIT
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder
Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muB allen offenstehen und ihre
humanitare Tatigkeit im ganzen Gebiet ausuben.
UNIVERSALITAT
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle
Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
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UNSER SELBSTVERSTANDNIS
SS.1 DRK-SATZUNG
[1] Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbande,
Vereinigungen und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied
der Nationalitat, der Rasse, der ethnischen Zugehorigkeit, des Geschlechts, der
Religion und der politischen Uberzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der
Erfullung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
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[2] Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der
Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer
Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlussen der Internationalen
Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenzen ergeben. Es achtet auf deren Durchfuhrung
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und vertritt in Wort, Schrift und Tat
die Ideen der Nachstenliebe, der Volkerverstandigung und des Friedens. Das
Deutsche Rote Kreuz ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee
vom Roten Kreuz als Nationale Rotkreuz-Gesellschaft im Sinne der Genfer
Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im standigen Sanitatsdienst der Bundeswehr
unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft
mit.
[3] Das Deutsche Rote Kreuz ist ein anerkannter Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege. Es nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und
Unterstutzung bedurfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwurdige
Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen,
familiaren und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
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[4] Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte Jugendverband des Deutschen Roten
Kreuzes. Durch seine Erziehungsund Bildungsarbeit fuhrt das Jugendrotkreuz junge
Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und tragt zur Verwirklichung
seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz vertritt die Interessen der jungen
Menschen des Deutschen Roten Kreuzes.
[5] Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsatzen der
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:
o Menschlichkeit,
o Unparteilichkeit,
o Neutralitat,
o Unabhangigkeit,
o Freiwilligkeit,
o Einheit und
o Universalitat.
Diese Grundsatze sind fur alle Verbande, Vereinigungen und Einrichtungen des
Deutschen Roten Kreuzes verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der
Internationalen Foderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie
den anderen nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Teil der
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
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SS.2 DRK-SATZUNG
Das Deutsche Rote Kreuz stellt sich aufgrund seines Selbstverstandnisses und
seiner Moglichkeiten folgende Aufgaben:
o Verbreitung der Kenntnisse des humanitaren Volkerrechts sowie der
Grundsatze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung,
o Hilfe fur die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und
anderen Notsituationen,
o Verhutung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit,
Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
o Forderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend,
Forderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.
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UNSER LEITSATZ
Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und
Katastrophen sowie anderen hilfsbedurftigen Menschen unterschiedslos Hilfe
gewahrt, allein nach dem MaB ihrer Not.
Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns fur das Leben, die Gesundheit, das
Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Wurde aller
Menschen ein.
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UNSERE LEITLINIEN
1. DER HILFEBEDURFTIGE MENSCH
Wir schutzen und helfen dort, wo menschliches Leiden zu verhuten und zu lindern
ist.
2. DIE UNPARTEILICHE HILFELEISTUNG
Alle Hilfebedurftigen haben den gleichen Anspruch auf Hilfe, ohne Ansehen der
Nationalitat, der Rasse, der Religion, des Geschlechts, der sozialen Stellung
oder der politischen Uberzeugung. Wir setzen die verfugbaren Mittel allein nach
dem Ma(beta) der Not und der Dringlichkeit der Hilfe ein. Unsere freiwillige
Hilfeleistung soll die Selbsthilfekrafte der Hilfebedurftigen wiederherstellen.
3. NEUTRAL IM ZEICHEN DER MENSCHLICHKEIT
Wir sehen uns ausschlieBlich als Helfer und Anwalte der Hilfebedurftigen
und enthalten uns zu jeder Zeit der Teilnahme an politischen, rassischen oder
religiosen Auseinandersetzungen. Wir sind jedoch nicht bereit, Unmenschlichkeit
hinzunehmen, und erheben deshalb, wo geboten, unsere Stimme gegen ihre Ursachen.
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4. DIE MENSCHEN IM ROTEN KREUZ
Wir konnen unseren Auftrag nur erfullen, wenn wir Menschen, insbesondere als
unentgeltlich tatige Freiwillige, fur unsere Aufgaben gewinnen. Von ihnen wird
unsere Arbeit getragen, namlich von engagierten, fachlich und menschlich
qualifizierten, ehrenamtlichen, aber auch von gleichermaBen geeigneten
hauptamtlichen Mitarbeiterinnnen und Mitarbeitern, derenVerhaltnis untereinander
von Gleichwertigkeit und gegenseitigem Vertrauen gekennzeichnet ist.
5. UNSERE LEISTUNGEN
Wir bieten alle Leistungen an, die zur Erfullung unseres Auftrages erforderlich
sind. Sie sollen im Umfang und Qualitat hochsten Anforderungen genugen. Wir
konnen Aufgaben nur dann ubernehmen, wenn fachliches Konnen und finanzielle
Mittel ausreichend vorhanden sind.
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6. UNSERE STARKEN
Wir sind die Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Wir
treten unter einer weltweit wirksamen gemeinsamen Idee mit einheitlichem
Erscheinungsbild und in gleicher Struktur auf. Die foderalistische Struktur
unseres Verbandes ermoglicht Beweglichkeit und schnelles koordiniertes Handeln.
Doch nur die Bundelung unserer Erfahrungen und die gemeinsame Nutzung unserer
personellen und materiellen Mittel sichern unsere Leistungsstarke.
7. DAS VERHALTNIS ZU ANDEREN
Zur Erfullung unserer Aufgaben kooperieren wir mit allen Institutionen und
Organisationen aus Staat und Gesellschaft, die uns in Erfullung der
selbstgesteckten Ziele und Aufgaben behilflich oder nutzlich sein konnen
und/oder vergleichbare Zielsetzungen haben. Wir bewahren dabei unsere
Unabhangigkeit. Wir stellen uns dem Wettbewerb mit anderen, indem wir die
Qualitat unserer Hilfeleistung, aber auch ihre Wirtschaftlichkeit standig
verbessern.
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UNSERE FUHRUNGSGRUNDSATZE
1. FUHRUNG GEMAB UNSEREM LEITBILD
Als Fuhrungskrafte identifizieren wir uns vorbehaltlos mit den
Rotkreuzgrundsatzen. Der Dienst am Menschen steht fur uns im Mittelpunkt und ist
Ziel unseres Handelns.
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2. FUHRUNG
Fuhrung bedeutet, in Erfullung der Hilfsaufgabe des Roten Kreuzes
verantwortungsbewuBt zu planen, zu entscheiden und Auftrage zu erteilen,
dabei stets in gebotener Weise zu informieren, wo angebracht, zu delegieren und
unsere Aufgabenerfullung zu kontrollieren. Wir pflegen einen kooperativen
Fuhrungsstil, der verlangt, auf die unserer Leitung anvertrauten Menschen
eingehen und mit ihnen umgehen zu konnen.
3. WER FUHRT, IST VORBILD
Als Fuhrungskrafte zeigen wir ein hohes MaB an Einsatzfreude,
Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative und konnen diese deshalb von allen
anderen Menschen verlangen, die zusammen mit uns an der Aufgabenerfullung des
DRK mitwirken. Offener, hoflicher, aber auch einfulsamer Ugang mit unseren
Helfern und Mitarbeitern schafft Glaubwurdigkeit und Vertrauen in die Fuhrung.
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4. DELEGATION
Als Fuhrungskrafte delegieren wir, soweit angemessen, Aufgaben und die damit
verbundene Teilverantwortung an unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter,
wobei wir unsere Auftrage prazise und verstandlich zu formulieren und die zu
erreichenden Ziele zu definieren haben.
5. INFORMATION DER MITARBEITER
Als Fuhrungskrafte sind wir uns bewuBt, daB die unserer Fuhrung
anvertrauten Menschen sich nur dann mit unserer humanitaren Aufgabe
identifizieren und in Erfullung ihrer Auftrage selbstandig handeln werden, wenn
wir stets umfassend und sachbezogen informieren.
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6. KONFLIKTREGELUNG
Wir achten die unter unserer Fuhrung arbeitenden ehrenamtlichen Helfer und
hauptamtlichen Mitarbeiter nach dem Grundsatz der Gleichwertigkeit. Im Falle von
Auseinandersetzungen arbeiten wir die unterschiedlichen Standpunkte heraus,
bewerten sie mit sachgerechter Kritik und fuhren sie einer sachlichen
Verstandigung zu. Gebotene Kritik sollte offen, aber auch forderlich und
aufbauend sein; sie darf nicht Lob und Dank ersetzen, die Vorrang haben sollten.
7. FORDERUNG DER MITARBEITER
Zu unserer Aufgabe als Fuhrungskrafte gehort auch die gezielte Auswahl sowie die
systematische Qualifizierung unserer Helfer und Mitarbeiter im Rahmen unserer
Personalentwicklung. So wie wir uns selbst zu eigener Fortbildung verpflichten,
ermuntern wir sie zur Weiterentwicklung ihres Wissens und Konnens. Wir erkennen
ihre Leistungen an und zeigen ihnen Perspektiven auf. Wir fordern Teamarbeit,
Flexibilitat und Kreativitat sowie die Fahigkeit, uber die Grenzen der
Aufgabenbereiche hinaus zu denken und zu handeln.