Öffentlich-rechtliche VereinbarungÖffentlich-Rechtliche Vereinbarung • August 13th, 2015
Contract Type FiledAugust 13th, 2015Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen übernimmt der Kreis Lippe für die 16 kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Abwicklung der ambulanten und stationären Krankenhilfekosten gem. § 4 AsylbLG als Inkassostelle ohne eigene finanzielle Beteiligung und ohne Haftung für finanzielle Nachteile durch Handeln oder Unterlassen des Kreises bei der Aufgabenwahrnehmung.