Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung Sample Contracts

BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • October 1st, 2013

Die Kommune beabsichtigt, ein IT-gestütztes Fachverfahren für ihre elektronischen Personenstandsregister einzuführen, um den ab 1. Januar 2014 bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen im Personenstandswesen nachzukommen. Zudem möchte sie das standesamtliche Fachverfahren „AutiSta“ durch ein Rechenzent­ rum für sich betreiben lassen. Die Stadt verfügt bereits über ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren sowie das Fach- verfahren AutiSta. Perspektivisch soll bei der Stadt für das Land Brandenburg ein zentrales elektronisches Personenstandsregister nach § 67 Personenstandgesetz eingerichtet und betrieben werden.

BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • May 30th, 2013

Die Kommune beabsichtigt, ein IT-gestütztes Fachverfahren für ihre elektronischen Personenstandsregister einzuführen, um den ab 1. Januar 2014 bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen im Personenstandswesen nachzukommen. Zudem möchte sie das standesamtliche Fachverfahren „AutiSta“ durch ein Rechenzen­ trum für sich betreiben lassen. Die Stadt verfügt bereits über ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren sowie das Fach- verfahren AutiSta. Perspektivisch soll bei der Stadt für das Land Brandenburg ein zentrales elektronisches Personenstandsregister nach § 67 Personenstandgesetz eingerichtet und betrieben werden.

zwischen
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • November 14th, 2018
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kleve, der Gemeinde Bedburg- Haus und der Gemeinde Kranenburg über die Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz NRW zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • August 15th, 2012

Die Stadt Kleve und die Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg schließen gem. § 23 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen:

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • May 26th, 2021
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • May 26th, 2021

Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und die Städte/Gemeinden Ballrechten-Dot- tingen, Bötzingen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Heitersheim, Ihringen, March, Merdingen, Münstertal, Neuenburg am Rhein, Umkirch und Vogtsburg im Kaiserstuhl (abgebende Städte/Gemeinden) schließen zur Bildung eines gemeinsamen Gutachteraus- schusses „Markgräflerland-Breisgau“ aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Verein- barung:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • November 30th, 2021

Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und die Gemeinden Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Hartheim am Rhein, Horben, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, sowie Wittnau (abgebende Städte/Gemeinden) schließen zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • October 16th, 2013

Die Gemeinde Alpen, vertreten durch den Bürgermeister, Rathausstr. 5, 46519 Alpen, die Gemeinde Issum, vertreten durch den Bürgermeister, Herrlichkeit 7-9, 47661 Issum,

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • February 2nd, 2021

Zur Verbesserung der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse wird bei der Stadt Sigmaringen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Gutachterausschuss- verordnung (GuAVO) in der Fassung vom 11.12.1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.09.2017 (GBl. S. 497), für die Städte Bad Saulgau, Gammertingen, Hettingen, Mengen, Meßkirch, Pfullendorf, Scheer, Sigmaringen, Veringenstadt und die Gemeinden Beuron, Bingen, Herbertingen, Herdwangen- Schönach, Hohentengen, Illmensee, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Schwenningen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Wald ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet. Hierzu wird gemäß §§ 1, 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.12.1974, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147/1149), nachfolgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • September 14th, 2021

Die Gemeinde Bodnegg und die Gemeinde Grünkraut schließen aufgrund § 25 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • September 28th, 2020

 die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBI. S. 99, 100),

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 4th, 2020

Auf der Grundlage der §§ 24 ff des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemein- schaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBI I, S. 618), schließen die Städte und Gemeinden

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • October 22nd, 2015

Zwischen den Gemeinden Sonsbeck und Alpen sowie der Stadt Xanten – nachstehend Beteiligte genannt – wird gemäß § 94 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), in Kraft getreten am 04.07.2015, i.V.m. §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit – GkG – NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV NRW S. 621/SGV NRW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 204), in Kraft getreten am 11.02.2015, folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Finanzbuchhaltungen Sonsbeck und Alpen durch die Finanzbuchhaltung Xanten geschlossen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • August 13th, 2015

Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen übernimmt der Kreis Lippe für die 16 kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Abwicklung der ambulanten und stationären Krankenhilfekosten gem. § 4 AsylbLG als Inkassostelle ohne eigene finanzielle Beteiligung und ohne Haftung für finanzielle Nachteile durch Handeln oder Unterlassen des Kreises bei der Aufgabenwahrnehmung.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 28th, 2007

gem. §§ 1 und 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621; SGV. NRW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NRW. S. 245)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Mülheim an der Ruhr
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • October 2nd, 2012

und Mülheim an der Ruhr, vertreten durch Frau Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld und Herrn Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • January 20th, 2005

Der Kreis Wesel, im folgenden "Kreis" genannt, und die Gemeinden (SB) Dinslaken, Kamp- Lintfort, Moers, Rheinberg, Wesel und Xanten, Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Voerde, im folgenden "Gemeinden" genannt, schließen gemäß §§ 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) vom 26. April 1961 (SGV NW 202) für die Erledigung von automatisierbaren Verwaltungsaufgaben die folgende öffentlich- rechtliche Vereinbarung:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 16th, 2023

Über die gemeinsame Benutzung einer Abwasseranlage (Verbindungs- sammler) auf dem Gebiet der Stadt Hennef (Sieg) wird gemäß den §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeiten – GkG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.10.1979 (GV. NRW S. 621/SGV. NRW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.6.1984 (GV. NRW S. 362), folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen:

Ö f f e n t l i c h - r e c h t l i c h e V e r e i n b a r u n g
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • October 14th, 2021

Das Staatliche Schulamt Heilbronn sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sehen im Raum Heilbronn ein öffentliches Bedürfnis für die Einrichtung eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit dem Förderschwerpunkt Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehand- lung (SBBZ SILK). Vor diesem Hintergrund wurde zum Schuljahr 1985/86 die Be- thesda Schule als ein solches gegründet, um Schülerinnen und Schülern in längerer Krankenhausbehandlung einen adäquaten Bildungszugang zu ermöglichen. Im Rah- men der kommunalen Zusammenarbeit wurde die Schulträgerschaft mittels der der- zeit geltenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dem Landkreis Heilbronn am 12.08.1985 übertragen.

über die Aufnahme von Landkreisschülerinnen und –schülern der Jahrgangsstufe 4 in die Jahrgangsstufe 5 der Kasseler Gymnasien einschließlich der Heinrich- Schütz-Schule und der Georg- Christoph-Lichtenberg-Schule, beide in Kassel
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • June 16th, 2011

(GVBI. 1, S. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 1999 (GVBI. 1, S. 354), in Verbindung mit § 24 ff. des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBI. 1, S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 1978 (GVBI. 1, S. 420), und aufgrund der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 6.11.2000 und des Kreistages des Landkreises Kassel vom 12.12.2000 folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufnahme von Landkreisschülerinnen und -schülern der Jahrgangsstufe 4 in die Jahrgangsstufe 5 der Kasseler Gymnasien abgeschlossen:

Öffentlich – rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • February 4th, 2022

schließen gemäß §§ 1 Abs.1, § 2 Abs.1 Nummer 2, § 3 Abs.1 Nummer 1, Abs. 2 und §§ 5 bis 9 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 8.6.1972 (Stadt Bonn)
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 16th, 2023

Die Städte Königswinter und Bonn schließen aufgrund der §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Be- kanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV.NRW S. 621/SGV.NRW 202) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • May 4th, 2011

wird auf Grund § 11 Abs. 6 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 18. Januar 1985, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.03.1985 - SGV NW S. 223, des Schulfinanzgesetzes (SchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.04.1970 - SGV NW S. 288, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1984 (SGV NW S. 223) und der §§ 23 - 25 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG vom 01.10.1979 - SGV NW S. 621, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1984 - SGV NW S. 362)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • October 9th, 2012

Der Kreis Kleve, im folgenden „Kreis“ genannt, und die Städte Emmerich, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Kleve, Rees, Straelen und die Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk, Weeze, im folgenden

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 16th, 2023

Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Stadt Königswinter vom 26. Juni 1978 und des Rates der Stadt Bad Honnef vom 27. April 1978 treffen die beiden Städte aufgrund der §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 26. April 1961 (GV.NRW S. 190/SGV.NW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juni 1969 (GV.NRW S. 514) und des § 11 Abs. 6 des Schulverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. April 1975 (GV.NRW S. 398), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 8. November 1977 (GV.NRW S. 378), folgende Vereinbarung:

Der Kreis Wesel
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • June 2nd, 2009
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 23rd, 2006

- nachfolgend zusammen die ”Beteiligten” genannt - wird gemäß §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit -GkG - in der Fassung der Bekanntmachung vom

Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden Nr. 49 – 25. September 2013
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 16th, 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • July 31st, 2020

Seit dem 11. Oktober 2017 erlaubt die Gutachterausschussverordnung benachbarten Gemeinden innerhalb eines Landkreises, einen gemeinsamen Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen zu bilden. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht, um die Bearbeitungsqualität der Gutachten sowie die Validität der Datenbasis für Bodenpreise zu verbessern. Die Stadt Künzelsau und die Gemeinde Dörzbach, die Stadt Forchtenberg, die Stadt Ingelfingen, die Stadt Krautheim, die Gemeinde Kupferzell, die Gemeinde Mulfingen, die Stadt Niedernhall, die Gemeinde Schöntal, die Stadt Waldenburg und die Gemeinde Weißbach (im Folgenden beteiligte Gemeinden/Städte) schließen zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau aufgrund von § 1 Abs. 1 Satz 2 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Baden-Württemberg in der Fassung vom 11.12.1989, zuletzt geändert am 26. November 2017, nach den Vorschiften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (§§ 1, 25 GKZ) in d

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 16th, 2023

zwischen den Städten Königswinter und Hennef über die gemeinsame Benutzung von Abwasseranlagen nach den §§ 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der derzeit gültigen Fassung

BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • March 20th, 2013

Die Kommune beabsichtigt, ein IT-gestütztes Fachverfahren für ihre elektronischen Personenstandsregister einzuführen, um den ab 1. Januar 2014 bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen im Personenstandswesen nachzukommen. Zudem möchte sie das standesamtliche Fachverfahren „AutiSta“ durch ein Rechenzen­ trum für sich betreiben lassen. Die Stadt verfügt bereits über ein elektronisches Personenstandsregisterverfahren sowie das Fach- verfahren AutiSta. Perspektivisch soll bei der Stadt für das Land Brandenburg ein zentrales elektronisches Personenstandsregister nach § 67 Personenstandgesetz eingerichtet und betrieben werden.

Contract
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • September 9th, 2016

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Viersen und der Stadt Mönchengladbach über die Zusammenarbeit zur Sicherstel- lung des schulischen Weiterbildungsangebots in Mönchengladbach durch das Weiterbildungskolleg – Abendgymnasium – des Kreises Viersen(Fn 1)

Amtliche Bekanntmachung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • July 20th, 2020
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Zusammenarbeit bei der Bauleitplanung für die Konversionsfläche Massow – gelegen in der Gemeinde Halbe, Amt Schenkenländchen, und in der Stadt Baruth / Mark
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • November 25th, 2021

Auf dem Gebiet der Gemeinde Halbe, Ortsteil Freidorf, bewohnter Gemeindeteil Massow, und der Stadt Baruth befindet sich westlich der Bundesautobahn A 13 in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Nr. 5b Baruth/Mark eine ehemals durch das Ministerium für Staatssicherheit der DDR genutzte Konversionsfläche. Auf dem insgesamt ca. 80 ha großen Gelände befinden sich Kfz-Hallen, Werkstattgebäude, Plattenwohngebäude, ein ehemals als Klinik genutztes Gebäude, sämtlich verbunden mit asphaltierten Straßen und Wegen mit Anschluss an die Kreisstraße 7225. Die Kreisstraße führt zum Autobahnanschluss und endet dort.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung • January 11th, 2010

Aufgrund der §§ 1 und 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 26.04.1961 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.07.1978 (GV. NW. S. 290), schließen die Stadt Kleve und die Stadt Kalkar folgende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung: