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Promotionsvereinbarung
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Die Doktorandin bzw. der Doktorand und ihre/seine Betreuer/in in ihrer/seiner Funktion als Mitglied der Univer- sität schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. Die Promotionsvereinbarung soll die kontinuierliche Förderung und Beratung der Doktorandin oder des Doktoranden bei seinem oder ihrem Promotionsvorhaben sicherstellen und die Anforderungen an Betreue- rin bzw. Betreuer und Betreute bzw. Betreuten im gegenseitigen Einvernehmen formulieren. Betreuerin bzw. Betreuer und Promovierende bzw. Promovierender erkennen die Inhalte der Vereinbarung als das Fundament des Promotionsverhältnisses an und bemühen sich, die Vorgaben bestmöglich umzusetzen. Planung und Durch- führung des Promotionsvorhabens sollen von den beteiligten Personen so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann. Die individuelle Le- benssituation der Doktorandin oder