zur Vereinbarung nach § 111d Abs. 5 SGB VÄnderungsvereinbarung • June 14th, 2021
Contract Type FiledJune 14th, 2021Mit der am 01.06.2021 in Kraft getretenen Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vom 01.06.2021 wird aufgrund der weiterbestehenden Pandemie die Regelung des § 111d SGB V zu Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgrund von Minderbele- gungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 bis zum 15.06.2021 weitergeführt. Die Ausgleichszahlungsvereinbarung Vorsorge und Rehabilitation wird daher entsprechend ange- passt.