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Städtebaulicher Vertrag
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Der Vorhabenträger hat seinen Unternehmenssitz in Dernbach, Ebernhahner Straße 22 und 67 und ist tätig im Bereich Folienvertrieb und -verarbeitung. Seinen Unternehmenssitz an der Ebernhahner Straße 22 möchte der Vorhabenträger in Richtung Wirges/Ebernhahn durch den Bau einer Kaltlagerhalle und Schaffung von Lagerflächen erweitern. Da es sich um keine Vorhaben im Sinne des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) handelt, bedarf es der Überplanung des Erweiterungsbereichs. Zur Abrundung der Ortslage bietet sich hier eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB an.