Liechtensteinisches LandesgesetzblattMarch 28th, 2022
FiledMarch 28th, 2022zu diesem Zweck einen Vertrag zu schliessen, der ein besonderes Über- einkommen im Sinne des Art. 142 des Übereinkommens vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentüberein- kommen) und ein regionaler Patentvertrag im Sinne des Art. 45 des Ver- trages vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Zusammenarbeitsvertrag) ist, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt: