Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VHilfsmittelversorgungsvertrag • October 27th, 2022
Contract Type FiledOctober 27th, 2022Die KKH hat mit Wirkung zum 01.07.2021 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur kontinuierlichen intersti- tiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) geschlossen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.