Hilfsmittelversorgungsvertrag Sample Contracts

Hilfsmittelversorgungsvertrag
Hilfsmittelversorgungsvertrag • May 31st, 2018

Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Mitgliedsorganisation des DAV stellt den Eintritt einer auflösenden Bedingung dar.

Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Hilfsmittelversorgungsvertrag • October 27th, 2022

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.07.2021 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln zur kontinuierlichen intersti- tiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) geschlossen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.

Vereinbarung über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen (Produktgruppe 15) zum zwischen
Hilfsmittelversorgungsvertrag • April 25th, 2016

der Knappschaft Saarbrücken und dem Saarländischen Apothekerverein e.V. geschlossenen Hilfsmittelversorgungsvertrag vom 24. August 2006

Hilfsmittelversorgungsvertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V
Hilfsmittelversorgungsvertrag • July 16th, 2020

Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der Versicherten der Krankenkasse mit Hilfsmit- teln der in den Anlagen 2 bis 2m aufgeführten Produktuntergruppen bzw. -arten 01.35.01.1, 01.99.01.2, 01.99.01.5, 02.40.01.0-2, 02.40.02.0-4, 02.40.03., 02.40.04.0-3, 02.40.05.,

Hilfsmittelversorgungsvertrag
Hilfsmittelversorgungsvertrag • August 9th, 2013
ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN
Hilfsmittelversorgungsvertrag • June 19th, 2015

Der Vertrag gilt gemäß Ziffer 1 nur für Apotheken, die einer Mitgliedsorganisation des DAV angehören und ihre Teilnahme am Vertrag gegenüber dem für sie zuständigen Landesapothekerverband (LAV) erklärt haben. Der Beitritt kann mit Wirkung für den ganzen Vertrag oder einzelne Anlagen erfolgen. Den Beitritt hat der zuständige LAV an die Barmer GEK in Form einer Teilnehmerliste zu melden. Gemäß Ziffer 3 war hierfür ursprünglich eine Frist von 14 Tagen vor Vertragsbeginn vorgesehen. Um das reibungslose Anlaufen des Vertrages sicherzustellen, hat die Barmer GEK diese Frist allerdings bis zum 30. Juni 2015 verlängert.

Hilfsmittelversorgungsvertrag
Hilfsmittelversorgungsvertrag • July 25th, 2013
VERTRAG
Hilfsmittelversorgungsvertrag • July 29th, 2013
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Hilfsmittelversorgungsvertrag • July 23rd, 2021

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.08.2021 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen (Pro- duktgruppe 15 nach Hilfsmittelverzeichnis) und Krankenunterlagen (Produktgruppe 19 nach Hilfsmittelverzeichnis) geschlossen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.

Vertrag
Hilfsmittelversorgungsvertrag • September 30th, 2022
Hilfsmittelversorgungsvertrag
Hilfsmittelversorgungsvertrag • May 30th, 2014