Gemäß den §§ 1-4 des Infrastrukturnutzungsvertrags zwischen dem EVU und der SWEG werden folgende Einzelheiten vereinbart: NutzungsumfangSeptember 9th, 2021
FiledSeptember 9th, 2021Das EVU nutzt gemäß seinen Bestellungen die Infrastruktur der SWEG zum Erbringen eigener Eisenbahnverkehrsleistungen. Die im Zusammenhang mit dem Erbringen der Eisenbahnverkehrsleistungen erforderlichen Arbeiten werden durch das Personal des EVU erbracht. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.