Common Contracts

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Zusatzvereinbarung Nr. 3 zum
Zusatzvereinbarung Zum Gesamtarbeitsvertrag • January 26th, 2011

Die effektiven Löhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden werden ab 1. Januar 2011 generell um CHF 50.- pro Monat (30 Rappen pro Stunde) erhöht. Zusätzlich wird eine individuelle, leistungsabhängige Lohn- erhöhung von durchschnittlich CHF 50.- pro Monat (30 Rappen pro Stunde) entrichtet. Der Arbeitgeber legt die Verteilung fest. Die dem Gesamtarbeits- vertrag unterstellten Arbeitnehmer haben einen gemeinsamen Anspruch auf die generelle und individuelle Lohnerhöhung.