Zusatzvereinbarung Nr. 3 zumZusatzvereinbarung Zum Gesamtarbeitsvertrag • January 26th, 2011
Contract Type FiledJanuary 26th, 2011Die effektiven Löhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden werden ab 1. Januar 2011 generell um CHF 50.- pro Monat (30 Rappen pro Stunde) erhöht. Zusätzlich wird eine individuelle, leistungsabhängige Lohn- erhöhung von durchschnittlich CHF 50.- pro Monat (30 Rappen pro Stunde) entrichtet. Der Arbeitgeber legt die Verteilung fest. Die dem Gesamtarbeits- vertrag unterstellten Arbeitnehmer haben einen gemeinsamen Anspruch auf die generelle und individuelle Lohnerhöhung.