Zusatzvereinbarung Nr. 3 zumZusatzvereinbarung Zum Gesamtarbeitsvertrag • January 26th, 2011
Contract Type FiledJanuary 26th, 2011Die effektiven Löhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden werden ab 1. Januar 2011 generell um CHF 50.- pro Monat (30 Rappen pro Stunde) erhöht. Zusätzlich wird eine individuelle, leistungsabhängige Lohn- erhöhung von durchschnittlich CHF 50.- pro Monat (30 Rappen pro Stunde) entrichtet. Der Arbeitgeber legt die Verteilung fest. Die dem Gesamtarbeits- vertrag unterstellten Arbeitnehmer haben einen gemeinsamen Anspruch auf die generelle und individuelle Lohnerhöhung.
Zusatzvereinbarung 2013Zusatzvereinbarung Zum Gesamtarbeitsvertrag • January 23rd, 2013
Contract Type FiledJanuary 23rd, 2013
Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag der Schweizer Papier-, Karton- und Folienhersteller (GAV)Zusatzvereinbarung Zum Gesamtarbeitsvertrag • December 1st, 2020
Contract Type FiledDecember 1st, 2020
ZUSATZVEREINBARUNGZusatzvereinbarung Zum Gesamtarbeitsvertrag • August 23rd, 2017
Contract Type FiledAugust 23rd, 2017In Anlehnung an die Zusatzvereinbarung zum Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe 2016-2018 vom 23. Januar 2017 zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) sowie der Gewerkschaft Unia und der Gewerkschaft Syna betreffend die Anpassungen bei den Beiträgen an den Parifonds Bau und der Änderung in Bezug auf die Krankentaggeldversicherung treffen die oben erwähnten Vertragsparteien die folgende Vereinbarung über die Änderungen der Artikel 3 und Artikel 21 des GAV Gleisbau 2016.