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Städtebaulicher Vertrag
February 18th, 2019
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    February 18th, 2019

Die Gebäude im Bereich der Stichstraße Im Schellenkönig sowie die Stichstraße selbst wurden in den 1950er und 1960er Jahren auf Grundlage von Bebauungsplä- nen genehmigt und gebaut, die in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen wurden (Nö- Bebauungspläne). Bei nichtöffentlich beschlossenen Bebauungsplänen ist grund- sätzlich davon auszugehen, dass diese formell nichtig sind. Im geltenden Bebau- ungsplan 1938/58 liegt die Stichstraße Im Schellenkönig sowie die unbebauten Grundstücksflächen der Flurstücke 2787/8 und 2787/9 der Eigentümer im Bauverbot. Da das geltende Planrecht auf Grund der tatsächlich vollzogenen Bebauung unge- eignet ist, die städtebauliche Entwicklung zu steuern und den Freiflächenerhalt unter Berücksichtigung des Rahmenplans Halbhöhenlagen zu sichern, ist eine Bebauungs- planänderung erforderlich.