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Common Contracts

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Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Vereinbarung Über Die Versorgung Mit Hilfsmitteln • August 25th, 2021

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.01.2021 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverlet- zungen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.