Vereinbarung Über Die Versorgung Mit Hilfsmitteln Sample Contracts

Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Vereinbarung Über Die Versorgung Mit Hilfsmitteln • August 25th, 2021

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.01.2021 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverlet- zungen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.

Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Vereinbarung Über Die Versorgung Mit Hilfsmitteln • April 29th, 2022

Die KKH hat eine Vereinbarung über die Versorgung der Versicherten der KKH mit wiederein- satzfähigen Hilfsmitteln mit jederzeitigem Beitrittsrecht (§ 127 Abs. 2 SGB V) geschlossen.