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Clearing-Bedingungen
July 5th, 2012
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    July 5th, 2012

Alle stückemäßigen Lieferungen sowie Zahlungen erfolgen Zug um Zug direkt zwischen den Clearing- Mitgliedern am dritten Börsentag nach dem Tag der Ausübung der Option gegenüber der Eurex Clearing AG; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Börsentag zugeteilt wird. Die stückemäßigen Lieferungen erfolgen über die CBF und die Zahlungen über die LZB.