ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHENClearing Conditions • April 11th, 2014
Contract Type FiledApril 11th, 2014SEGREGIERTE MARGIN bzw. NET OMNIBUS MARGIN tatsächlich gelieferten ELIGIBLE MARGIN- VERMÖGENSWERTE nicht aus, um die Sicherheiten zu stellen, die zur Erfüllung der jeweiligen MARGIN-VERPFLICHTUNG erforderlich sind, so verlangt die Eurex Clearing AG von dem CLEARING-MITGLIED bis zu einem von der Eurex Clearing AG bestimmten Termin die Lieferung (zusätzlicher) ELIGIBLER MARGIN-VERMÖGENSWERTE maximal in Höhe der MARGIN-VERPFLICHTUNG (ein „MARGIN-CALL“) entsprechend den besonderen Regelungen der GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN, der INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL- BESTIMMUNGEN bzw. der NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN.
Clearing-BedingungenClearing Conditions • July 5th, 2012
Contract Type FiledJuly 5th, 2012Alle stückemäßigen Lieferungen sowie Zahlungen erfolgen Zug um Zug direkt zwischen den Clearing- Mitgliedern am dritten Börsentag nach dem Tag der Ausübung der Option gegenüber der Eurex Clearing AG; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Börsentag zugeteilt wird. Die stückemäßigen Lieferungen erfolgen über die CBF und die Zahlungen über die LZB.
PRÄAMBEL 24Clearing Conditions • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Die Eurex Clearing AG mit Sitz in Frankfurt am Main betreibt ein System zur Sicherung der Erfüllung von Geschäften in Wertpapieren und Derivaten an organisierten und nichtorganisierten Märkten (Clearing- Haus). Die Erfüllung und Besicherung der Geschäfte (Clearing) erfolgt gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Clearing-Bedingungen). Die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Clearing-Bedingungen sind für alle Clearing-Mitglieder in der jeweils aktuellen deutschen Fassung verbindlich. Die Eurex Clearing AG mit Sitz in Frankfurt am Main betreibt ein System zur Sicherung der Erfüllung von Geschäften in Wertpapieren und Derivaten an den organisierten Märkten Eurex Deutschland, Eurex Zürich, der Frankfurter Wertpapierbörse sowie den nicht organisierten Märkten Eurex Bonds und Eurex Repo.
ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN.Clearing Conditions • July 13th, 2015
Contract Type FiledJuly 13th, 2015„Markttransaktion“ bezeichnet wird) abgeschlossen werden, oder (b) Transaktionen, die durch Novation von außerbörslich abgeschlossenen Transaktionen zustande kommen (wobei jede aus einer solchen außerbörslich abgeschlossenen Transaktion hervorgehende Transaktion als „OTC- Transaktion“ bezeichnet wird) oder (c) Transaktionen, die durch Novation von außerbörslich oder über Eurex Repo abgeschlossenen Wertpapierdarlehens-Transaktionen oder Bardarlehens- Transaktionen zustande kommen (wobei jede aus einer solchen Novation hervorgehende Wertpapierdarlehens-Transaktion (oder Bardarlehens-Transaktion) als eine „Wertpapierdarlehens- Transaktion“ und jede Markttransaktion, OTC-Transaktion und Wertpapierdarlehens-Transaktion als eine „Transaktion“ bezeichnet wird).
Clearing-BedingungenClearing Conditions • July 5th, 2012
Contract Type FiledJuly 5th, 2012
Clearing-BedingungenClearing Conditions • July 5th, 2012
Contract Type FiledJuly 5th, 2012Sicherheiten in CHF werden geleistet, indem das Clearing-Mitglied die SNB zeitgerecht beauftragt, Abbuchungen der Eurex Clearing AG von seinem Konto zu erfüllen und an die Eurex Clearing AG zu übertragen. Die Eurex Clearing AG schreibt den vom SNB-Konto des Clearing-Mitgliedes bei der SNB abgebuchten Betrag dem internen Geldverrechnungskonto (Ziffer 1.4.1) des Clearing-Mitgliedes unverzüglich gut.
ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHENClearing Conditions • October 28th, 2009
Contract Type FiledOctober 28th, 2009- Das Clearing-Mitglied erklärt, dass grundsätzlich keine Aufrechnung der aus den Geschäften resultierenden Forderungen im Sinne der Ziffern 1.4 f. erfolgen soll (Brutto-Verfahren). Alle Einzelgeschäfte sind gemäß Ziffer 1.5 zu erfüllen. Im Rahmen des Brutto-Verfahrens kann das Clearing-Mitglied für einzelne Geschäfte bestimmen, dass diese in das Aufrechnungsverfahren gemäß der Ziffern 1.4 f. einbezogen werden sollen.
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AGClearing Conditions • March 23rd, 2007
Contract Type FiledMarch 23rd, 2007
Clearing-BedingungenClearing Conditions • July 5th, 2012
Contract Type FiledJuly 5th, 2012