Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über FinanzdienstleistungenAugust 18th, 2023
FiledAugust 18th, 2023Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.