Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über FinanzdienstleistungenFernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • August 18th, 2023
Contract Type FiledAugust 18th, 2023Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.
Vorvertragliche InFormationen (VVI) nach § 312d Absatz 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB sowie nach § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246b EGBGB zur digital vermittelten Zeichnung tokenbasierter qualiFiziert nachrangiger PartizipationsrechteFernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • September 6th, 2021
Contract Type FiledSeptember 6th, 2021Bei dem digital geschlossenem Vertrag über die Vermittlung tokenbasierter qualifiziert nachrangiger Partizipationsrechte zwischen den Anleger*innen , die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind (nachfolgend „Anleger*innen“), und Kapilendo Invest AG (zukünftig wevest Vermögensverwaltung AG und nachfolgend „wevest“), die Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB ist, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen. Bei dem digital vermittelten Vertrag über die Zeichnung der sich aus den tokenbasierten qualifiziert nachrangigen Partizipationsrechten ergebenden Rechte zwischen den Anleger*innen und der Beets & Roots GmbH, Tieckstraße 9, 10115 Berlin, die ebenfalls Unternehmerin im Sinne des
ContractFernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • March 1st, 2023
Contract Type FiledMarch 1st, 2023Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über FinanzdienstleistungenFernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • February 13th, 2017
Contract Type FiledFebruary 13th, 2017Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.
Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über FinanzdienstleistungenFernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • December 15th, 2022
Contract Type FiledDecember 15th, 2022Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.
Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über FinanzdienstleistungenFernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • December 15th, 2022
Contract Type FiledDecember 15th, 2022Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.
INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZFernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • September 28th, 2020
Contract Type FiledSeptember 28th, 2020Vorvertragliche Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
Vorvertragliche Informationen bei FernabsatzverträgenFernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • May 15th, 2020
Contract Type FiledMay 15th, 2020Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Vermittler gilt deutsches Recht. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über FinanzdienstleistungenFernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • December 15th, 2022
Contract Type FiledDecember 15th, 2022Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.