Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen Sample Contracts

Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen
Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • August 18th, 2023

Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.

Vorvertragliche InFormationen (VVI) nach § 312d Absatz 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB sowie nach § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246b EGBGB zur digital vermittelten Zeichnung tokenbasierter qualiFiziert nachrangiger Partizipationsrechte
Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • September 6th, 2021

Bei dem digital geschlossenem Vertrag über die Vermittlung tokenbasierter qualifiziert nachrangiger Partizipationsrechte zwischen den Anleger*innen , die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind (nachfolgend „Anleger*innen“), und Kapilendo Invest AG (zukünftig wevest Vermögensverwaltung AG und nachfolgend „wevest“), die Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB ist, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen. Bei dem digital vermittelten Vertrag über die Zeichnung der sich aus den tokenbasierten qualifiziert nachrangigen Partizipationsrechten ergebenden Rechte zwischen den Anleger*innen und der Beets & Roots GmbH, Tieckstraße 9, 10115 Berlin, die ebenfalls Unternehmerin im Sinne des

Contract
Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • March 1st, 2023

Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen
Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • February 13th, 2017

Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.

Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen
Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • December 15th, 2022

Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.

Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen
Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • December 15th, 2022

Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.

INFORMATIONEN ZUM FERNABSATZ
Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • September 28th, 2020

Vorvertragliche Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

Vorvertragliche Informationen bei Fernabsatzverträgen
Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • May 15th, 2020

Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Vermittler gilt deutsches Recht. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Allgemeine vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen
Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen • December 15th, 2022

Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleis- tungen ist das Kreditinstitut verpflichtet, den Verbraucher recht- zeitig vor Abschluss des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 246b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu informieren.