WICHTIGE PATIENTENINFORMATION vor der Vereinbarung von wahlärztlichen LeistungenFebruary 7th, 2023
FiledFebruary 7th, 2023Sie sind im Begriff, eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung über die gesonderte Berechnung wahlärztlicher Leistungen zu unterzeichnen. Hierfür schreibt das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vor, dass jeder Patient vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahl- leistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten ist.