Ergänzungsvereinbarung zu § 6 Abs. 2Ergänzungsvereinbarung • January 26th, 2015
Contract Type FiledJanuary 26th, 2015Die Förderung der ambulanten Hospizarbeit durch die Krankenkassen erfolgt auf der Grundlage des § 39a Abs. 2 SGB V seit dem Jahr 2002. Um auch eine Einbeziehung der für substitutiv privat krankenversicherte Menschen1 (im Fol- genden: PKV-Versicherte) sowie für Beihilfeberechtigte erbrachten Sterbebe- gleitungen zu regeln, haben die für die Wahrnehmung der Interessen der am- bulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (im Folgenden: PKV-Verband) sowie dem Bundesministerium des Innern entsprechende Verträge geschlossen.