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System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der LEG Immobilien SE gemäß § 87a AktG Präambel
April 5th, 2022
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    April 5th, 2022

Bereits in der Hauptversammlung 2020 fand eine Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der LEG Immobilien SE („LEG“) statt. Die Anteilseigner stimmten hierbei mit einer Mehrheit von 77,83 % der abgegebenen Stimmen für die Billigung des Vergütungssystems. Dieses Vergütungssystem gilt mit Abschluss der angepassten Vorstandsanstellungsverträge ab dem 1. Januar 2021. Trotz der mehrheitlichen Billigung hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Kritik der Aktionäre an dem vorgelegten Vergütungssystem beschäftigt und eine intensive Überprüfung durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung wurde das Vergütungssystem gezielt überarbeitet.