Common Contracts

4 similar null contracts

Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
December 17th, 2021
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    December 17th, 2021

Die KKH hat mit Wirkung zum 15.03.2020 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (PG 18) und Liftern (PG 22) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Be- dingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.

Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
October 21st, 2021
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    October 21st, 2021

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.12.2019 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (PG 18) und Liftern (PG 22) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Be- dingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.

Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
October 20th, 2021
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    October 20th, 2021

Die KKH hat mit Wirkung zum 14.01.2020 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (PG 18) und Liftern (PG 22) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Be- dingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.

Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
October 18th, 2021
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    October 18th, 2021

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.12.2019 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (PG 18) und Liftern (PG 22) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Be- dingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.