Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VDecember 17th, 2021
FiledDecember 17th, 2021Die KKH hat mit Wirkung zum 15.03.2020 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (PG 18) und Liftern (PG 22) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Be- dingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VOctober 21st, 2021
FiledOctober 21st, 2021Die KKH hat mit Wirkung zum 01.12.2019 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (PG 18) und Liftern (PG 22) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Be- dingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VOctober 20th, 2021
FiledOctober 20th, 2021Die KKH hat mit Wirkung zum 14.01.2020 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (PG 18) und Liftern (PG 22) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Be- dingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.
Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VOctober 18th, 2021
FiledOctober 18th, 2021Die KKH hat mit Wirkung zum 01.12.2019 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (PG 18) und Liftern (PG 22) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Be- dingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.