Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VRahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH Mit Kranken-/Behindertenfahrzeugen Und Liftern • December 17th, 2021
Contract Type FiledDecember 17th, 2021Die KKH hat mit Wirkung zum 15.03.2020 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Krankenfahrzeugen (PG 18) und Liftern (PG 22) geschlossen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Be- dingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.