Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für Adressenschreiben, Abschreibearbeiten und ähnliche Arbeiten in HeimarbeitSeptember 18th, 2014
FiledSeptember 18th, 2014Die bindende Festsetzung tritt mit Wirkung vom 1. April 2002 in Kraft. Gleichzeitig treten die bindende Fest- setzung von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für Adressenschreiben, Abschreibearbeiten und ähnliche Arbeiten in Heimarbeit vom 13. Januar/31. März 1998 (BAnz. S. 8654), zuletzt geändert durch die bindende Festsetzung vom 5. März 2001 (BAnz. S. 11 446), und die bindende Festsetzung über vermögens- wirksame Leistungen für die mit Adressenschreiben, Abschreibearbeiten und ähnliche Arbeiten in Heimarbeit Beschäftigten vom 13. April/22. Juni 1977 (BAnz. Nr. 166 vom 6. September 1977), zuletzt geändert durch die bindende Festsetzung vom 25. April 1984 (BAnz. S. 7246), außer Kraft.