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Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Dualen Hochschule XXX (XXX)
January 7th, 2013
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    January 7th, 2013

Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Ihre Eingliederung in Arbeit und Ausbildung ist wesentlicher Ausdruck und gleichzeitig Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die XXX als öffentlicher Arbeitgeber ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und ist stets bestrebt; ihren Teil zur Erfüllung dieser Verpflichtung beizutragen. Diese Vereinbarung wird unterzeichnet von dem Vorstand, der Schwerbehindertenvertretung, dem Beauftragten des Arbeitgebers (§ 98 SGB IX) und dem Hauptpersonalrat der XXX.