Der deutsche Aufhebungsvertrag im System derAufhebungsvertrag • October 2nd, 2014
Contract Type FiledOctober 2nd, 2014Grenzgänger1, die in Deutschland beschäftigt sind und in Frankreich wohnen, unterliegen im Fall ihrer Vollarbeitslosigkeit nicht mehr dem deutschen, sondern dem französischen Arbeitslosenversicherungssystem. Dieser Wechsel des anwendbaren Rechts resultiert aus europäischen Vorgaben und kann, wie eine im Auftrag der Europäischen Kommission verfasste Studie aus dem Jahr 20122 eindrucksvoll zeigt, zu diversen Schwierigkeiten führen. Eine Problemstellung, die sich in der großregionalen Beraterpraxis konkret niederschlägt, betrifft in Frankreich wohnhafte Grenzgänger, die in Deutschland einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Im Gegensatz zu in Deutschland wohnhaften Personen, die im Fall ihrer Arbeitslosigkeit dem deutschen Arbeitslosenversicherungssystem unterworfen sind, laufen die dem französischen System unterstellten Grenzgänger Gefahr, nicht bloß einer vorübergehenden Sperrfrist zu unterliegen, sondern gegebenenfalls keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Der Grund hierfür