Common Contracts

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Vorvertragliche InFormationen (VVI) nach § 312d Absatz 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB sowie nach § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246b EGBGB zur digital vermittelten Zeichnung tokenbasierter qualiFiziert nachrangiger Partizipationsrechte
September 6th, 2021
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    September 6th, 2021

Bei dem digital geschlossenem Vertrag über die Vermittlung tokenbasierter qualifiziert nachrangiger Partizipationsrechte zwischen den Anleger*innen , die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind (nachfolgend „Anleger*innen“), und Kapilendo Invest AG (zukünftig wevest Vermögensverwaltung AG und nachfolgend „wevest“), die Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB ist, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen. Bei dem digital vermittelten Vertrag über die Zeichnung der sich aus den tokenbasierten qualifiziert nachrangigen Partizipationsrechten ergebenden Rechte zwischen den Anleger*innen und der Beets & Roots GmbH, Tieckstraße 9, 10115 Berlin, die ebenfalls Unternehmerin im Sinne des