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Gebietsänderungsvertrag
November 9th, 2009
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    November 9th, 2009

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen–Anhalt (GO LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Langendorf am 15. Juni 2009 beschlossen, dass die Gemeinde Langendorf nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Weißenfels eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Langendorf sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA iVm § 55 KWG LSA angehört worden.