Gebietsänderungsvertrag Sample Contracts

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleesen am 30.06.2009 Beschluss-Nummer: 14/09 beschlossen, dass die Gemeinde Schleesen nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Schleesen sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Wartenburg am 29.06.2009 Beschluss-Nummer: 129/32/2009 beschlossen, dass die Gemeinde Wartenburg nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Wartenburg sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Der Gemeinderat der Gemeinde Radis hat mit Beschluss-Nr. 14/09 am 25.06.2009 beschlossen, dass die Gemeinde Radis in die Stadt Kemberg eingemeindet wird.

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Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Rotta am 29.06.2009 Beschluss-Nr.: 18/09 beschlossen, dass die Gemeinde Rotta nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Rotta sind nach § 17 Abs. 1 GO LSA angehört worden.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Dabrun am 25.06.2009 Beschluss-Nummer: 132/32/2009 beschlossen, dass die Gemeinde Dabrun nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Dabrun sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Globig-Bleddin am 06.11.2008 Beschluss-Nummer: 061108/1 beschlossen, dass die Gemeinde Globig-Bleddin nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Globig-Bleddin sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Selbitz am 29.06.2009 Beschluss-Nummer: 16/09 beschlossen, dass die Gemeinde Selbitz nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Selbitz sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Eutzsch am 24.06.2009 Beschluss-Nummer: 130/31/2009 beschlossen, dass die Gemeinde Eutzsch nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Eutzsch sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.