Gebietsänderungsvertrag Sample Contracts

Bekanntmachung der Stadt Wolgast
Gebietsänderungsvertrag • July 18th, 2011

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleesen am 30.06.2009 Beschluss-Nummer: 14/09 beschlossen, dass die Gemeinde Schleesen nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Schleesen sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.

VERTRAG ZUR
Gebietsänderungsvertrag • December 13th, 2005

Die Gemeinde Graustein, vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Hornow-Simmers- dorf, und die Stadt Spremberg, vertreten durch den hauptamtlichen Bürgermeister, schlie- ßen folgenden Vertrag:

Lesefassung des Gebietsänderungsvertrages
Gebietsänderungsvertrag • May 16th, 2017

Die Stadt Helmstedt (alt) mit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie die Ge- meinde Büddenstedt mit ihren Ortsteilen Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf fusio- nieren und bilden die künftige Stadt Helmstedt. Ziel dieser Fusion ist:

Gebietsänderungsvertrag (GÄV) zwischen den
Gebietsänderungsvertrag • December 14th, 2015

Es ist der gemeinsame Wille der Vertragspartner, mit diesem Vertrag die Grundlage für eine leistungsfähige und auf die Zukunft ausgerichtete Gemeinde zu schaffen.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • November 9th, 2009

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen–Anhalt (GO LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Langendorf am 15. Juni 2009 beschlossen, dass die Gemeinde Langendorf nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Weißenfels eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Langendorf sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA iVm § 55 KWG LSA angehört worden.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Wartenburg am 29.06.2009 Beschluss-Nummer: 129/32/2009 beschlossen, dass die Gemeinde Wartenburg nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Wartenburg sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Der Gemeinderat der Gemeinde Radis hat mit Beschluss-Nr. 14/09 am 25.06.2009 beschlossen, dass die Gemeinde Radis in die Stadt Kemberg eingemeindet wird.

G E B I E T S Ä N D E R U N G S V E R T R A G
Gebietsänderungsvertrag • April 15th, 2004

Mit dieser Grenzänderung sollen auch Grenzverbesserungen im Raume 0ssum-Bösinghoven vorgenommen werden. Darüber hinaus streben die vertragsschließenden Städte eine Begradigung der gemeinsamen Stadtgrenze zwischen den Stadtteilen Krefeld-Fischeln und Meerbusch-0sterath dahin an, daß zukünftige Stadtgrenze die Trasse der Bundesautobahn A 44 werden soll.

SEKUNDARSCHULE TURBENTHAL-WILDBERG
Gebietsänderungsvertrag • January 7th, 2021

Den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Sekundarschulgemeinde Turbenthal-Wildberg und der Sekundarschulgemeinde Wila über die Zuteilung der Gebietsteile der Sekundarschulgemeinde Wila, die ausser- halb der Politischen Gemeinde Wila liegen, zur Sekundarschulgemeinde Turbenthal-Wildberg; mit folgender Abstimmungsfrage:

Gebietsänderungsvertrag vom 05.04.1974
Gebietsänderungsvertrag • March 6th, 2005

Zwischen der Stadt Wermelskirchen und den Gemeinden Dabringhausen und Dhünn sowie dem Amt Wermelskirchen wird nach § 15 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen entsprechend dem Vorschlag des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln folgender Gebietsänderungsvertrag geschlossen:

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • November 9th, 2009

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen–Anhalt (GO LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Markwerben am 22. Juni 2009 beschlossen, dass die Gemeinde Markwerben nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Weißenfels eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Markwerben sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA i. V. m. § 55 KWG LSA angehört worden.

Vertrag
Gebietsänderungsvertrag • December 7th, 2005

Die Gemeinde Groß Luja, vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Hornow- Simmersdorf, und die Stadt Spremberg, vertreten durch den hauptamtlichen Bürgermeister, schließen folgenden Vertrag:

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Rotta am 29.06.2009 Beschluss-Nr.: 18/09 beschlossen, dass die Gemeinde Rotta nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Rotta sind nach § 17 Abs. 1 GO LSA angehört worden.

Gebietsänderungsvertrag Gemeinde Bomlitz - Stadt Walsrode
Gebietsänderungsvertrag • October 17th, 2017

Die Gemeinde Bomlitz und die selbständige Stadt Walsrode beschließen in freier Selbstbestimmung den Zusammenschluss beider Gebietskörperschaften und sichern durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Fortschritt der zukünftigen Kommune.

Ö f f e n t l i c h - r e c h t l i c h e r V e r t r a g
Gebietsänderungsvertrag • November 23rd, 2004

der Stadt Burg auf Fehmarn, vertreten durch den Bürgermeister, der Gemeinde Bannesdorf auf Fehmarn, vertreten durch den Bürgermeister,

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Dabrun am 25.06.2009 Beschluss-Nummer: 132/32/2009 beschlossen, dass die Gemeinde Dabrun nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Dabrun sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.

Vertrag
Gebietsänderungsvertrag • December 13th, 2005

Die Gemeinde Türkendorf, vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Hornow-Sim- mersdorf, und die Stadt Spremberg, vertreten durch den hauptamtlichen Bürgermeister, schließen folgenden Vertrag:

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Globig-Bleddin am 06.11.2008 Beschluss-Nummer: 061108/1 beschlossen, dass die Gemeinde Globig-Bleddin nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Globig-Bleddin sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.

AMTSBLATT
Gebietsänderungsvertrag • February 1st, 2010

Seite 1 Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Hohensaaten und der Stadt Oderberg Seite 3 Ersatzbekanntmachung zur Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Hohensaaten und der Stadt Oderberg Seite 4 Eingliederungsvertrag zwischen der Gemeinde Hohensaaten und der Stadt Bad Freienwalde (Oder) Seite 8 Ersatzbekanntmachung zur Genehmigung des Eingliederungsvertrages zwischen der Gemeinde Hohensaaten und der Stadt Bad Freienwalde (Oder)

Gebietsänderungsvertrag zwischen
Gebietsänderungsvertrag • January 14th, 2014
Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Selbitz am 29.06.2009 Beschluss-Nummer: 16/09 beschlossen, dass die Gemeinde Selbitz nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Selbitz sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • January 5th, 2006
Gebietsänderungsvertrag Samtgemeinde Lutter am Barenberge –
Gebietsänderungsvertrag • October 9th, 2019

Die Samtgemeinde Lutter am Barenberge, der Flecken Lutter am Barenberge, die Gemeinde Hahausen, die Gemeinde Wallmoden und die Stadt Langelsheim beschließen in freier Selbstbestimmung den Zusammenschluss der traditions- und geschichtsreichen Körperschaften und sichern durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Fortschritt der zukünftigen Kommune.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • April 15th, 2019

Auf Grund der §§ 24 bis 27 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.10.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.03.2019 (Nds. GVBl. S. 70, wird zum Zwecke der klaren Zuordnung eines durch den bisherigen Verlauf der Gemeindegrenze zerschnittenen zusammen- hängenden Betriebsgeländes der CG Chemikalien GmbH & Co. KG, Ulmer Str. 1, 30880 Laatzen sowie zur Begradigung des Grenzverlaufs in diesem Bereich zwischen der LHH und Laatzen folgender Gebietsänderungsvertrag geschlossen:

Gebietsänderungsvertrag aus Anlaß der Neubildung der Stadt Lehrte
Gebietsänderungsvertrag • June 4th, 2002

Nach dem Entwurf des Gesetzes über die kommunale Neugliederung im Raum Hannover werden die Stadt Lehrte sowie die Gemeinden Ahlten, Aligse, Arpke, Immensen, Kolshorn, Röddensen, Sievershausen, Steinwedel, Hämelerwald sowie dei Gemarkung "Hämeler Wald" der Ge- meinde Mehrum zu einer Gemeinde Lehrte zusammengeschlossen, die die Bezeichnung "Stadt" führt.

Gebietsänderungsvertrag
Gebietsänderungsvertrag • February 19th, 2015

Auf Grund der §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Eutzsch am 24.06.2009 Beschluss-Nummer: 130/31/2009 beschlossen, dass die Gemeinde Eutzsch nach Maßgabe des nachstehenden Vertrages in die Stadt Kemberg eingemeindet wird. Die Bürger der Gemeinde Eutzsch sind nach § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA angehört worden.