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Städtebaulicher Vertrag‌
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Die Vorhabensträgerin/Investorin plant das Repowering der Windenergieanlage (WEA) im Baufenster B2 des bestehenden Bebauungsplanes „Windpark am Galgenberg – Neufas- sung I“ durch eine WEA der aktuellen Generation mit einer Nennleistung von 3,0-3,5 MW. Sie verpflichtet sich zur Errichtung und zum Betrieb der WEA, sofern die hierfür notwendigen Genehmigungen erreicht werden können und eine wirtschaftliche Realisierung erfolgen kann. Zur Umsetzung des Projekts bedarf es einer Änderung des Bebauungsplanes, diese ist Gegenstand des Vertrags. Eigentümer der betroffenen Flächen sind Privatperson, nämlich für die WEA einerseits und für Abstandsflächen andererseits. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen stellt die Gemeinde gegen Entgelt zur Verfügung.