Common Contracts

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Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten - Nr. Arzt - Nr. Datum geb.am Name, Vorname des Versicherten
January 14th, 2008
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    January 14th, 2008

Sie sind im Begriff, eine so genannte Wahlleistungsvereinbarung über die gesonderte Berechnung ärztlicher Leistungen zu unterzeichnen. Hierfür schreibt § 17 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes ( KHEntgG ) bzw. § 22 Abs. 1 der Bundespflegesatzverordnung ( BPflV ) vor, dass jeder Patient vor Abschluss der Vereinbarung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten ist. Dieser Verpflichtung möchten wir hiermit nachkommen: