mit Wirkung zum 01.04.2020Ergänzungsvereinbarung • April 17th, 2020
Contract Type FiledApril 17th, 2020Die im Nachtrag vom 1.4.2020 getroffene Regelung zur Aussetzung der kassenseitigen Prüfungen für Pflegeentgelte sollte u.a. die ggf. notwendige Übermittlung von Rechnungen in Papierform vermeiden. Aufgrund von Verzögerungen u.a. durch erweiterten Klarstellungsbedarf wird die vorgesehene Frist der Regelungen im Nachtrag vom 1.4.2020 um zwei Wochen bis zum 5.5.2020 verlängert.