zwischen derMarch 21st, 2017
FiledMarch 21st, 2017Gemäß § 84 Abs. 1 SGB V vereinbaren die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sach- sen) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) ge- meinsam und einheitlich für das Jahr 2017 ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Arznei- und Verbandmittelausgaben sowie Wirtschaftlichkeitsziele und konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen.