Arzneimittelvereinbarung Sample Contracts

Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2021
Arzneimittelvereinbarung • March 16th, 2023

der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vertreten durch die 1. Vorsitzende des Vorstandes Frau Dr. med. Annette Rommel

ARZNEIMITTELVEREINBARUNG
Arzneimittelvereinbarung • August 2nd, 2021

Diese Vereinbarung umfasst für das jeweils folgende Kalenderjahr das Ausgabevolumen der insgesamt von den Vertragsärzten der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen veranlassten Arzneimittel. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner dieser Vereinbarung ist es, auf eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche Arzneimittelversorgung hinzuwirken, die sich an den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen orientiert. Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabevolumen für Arzneimittel für das Jahr 2021. Sie legen in gemeinsamer Verantwortung konkrete Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie ein darauf ausgerichtetes Maßnahmenpaket für das Jahr 2021 fest. Das Ziel besteht darin, im Jahr 2021 durch gemeinsames Handeln das vereinbarte Ausgabenvolumen für Arzneimittel einzuhalten.

Arzneimittelvereinbarung 2021
Arzneimittelvereinbarung • January 29th, 2021

◼ Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen und die Kassenärztliche Vereinigung treffen für das jeweils folgende Kalenderjahr eine Arzneimittel- Heilmittelvereinbarung. Die Vereinbarung umfasst:

Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2015
Arzneimittelvereinbarung • October 12th, 2015

Für das Jahr 2015 wird als Ausgabenvolumen nach § 84 Abs. 1 SGB V der kollektivvertragliche Anteil an dem nach Anlage 1 berechneten Betrag von 4.479,781 Mio. € vereinbart. Die Vertragspartner sehen damit die Rahmen- vorgaben nach § 84 Abs. 7 SGB V als erfüllt an. Die Feststellung des kollek- tivvertraglichen Anteils nach Satz 1 erfolgt nachträglich anhand der mittleren Einschreibequoten in Vollversorgungsverträge im Jahre 2015.

Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2019
Arzneimittelvereinbarung • February 25th, 2019

Für das Jahr 2019 wird als Ausgabenvolumen nach § 84 Abs. 1 S. 1 SGB V der kollektivvertragliche Anteil an dem nach Anlage 1 berechneten Betrag von 5.435,970 Mio. € vereinbart. Die Vertragspartner sehen damit die Rahmen- vorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V vom 01. Okt. 2018 als erfüllt an. Die Fest- stellung des kollektivvertraglichen Anteils nach Satz 1 erfolgt nachträglich an- hand der mittleren Einschreibequoten in Vollversorgungsverträge im Jahre 2019.

Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung • December 18th, 2020

Grundlagen für diese Vereinbarung sind die gesetzlichen Bestimmungen nach § 84 Abs. 1 SGB V sowie die Rah- menvereinbarung nach § 84 Abs. 6 SGB V für das Jahr 2021.

Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung • December 14th, 2021
Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung • February 27th, 2015

Grundlagen für diese Vereinbarung sind die gesetzlichen Bestimmungen nach § 84 Abs. 1 SGB V sowie die Rahmenvereinbarung nach § 84 Abs. 6 SGB V für das Jahr 2019.

Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2022
Arzneimittelvereinbarung • March 16th, 2023

Grundlage für die nachfolgenden Regelungen sind die Rahmenvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für das Jahr 2022 vom

Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung • December 16th, 2022
Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2019
Arzneimittelvereinbarung • December 19th, 2018

der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vertreten durch die 1. Vorsitzende des Vorstandes Frau Dr. med. Annette Rommel

Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung • December 1st, 2021
Contract
Arzneimittelvereinbarung • March 11th, 2020
zwischen der
Arzneimittelvereinbarung • March 21st, 2017

Gemäß § 84 Abs. 1 SGB V vereinbaren die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sach- sen) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) ge- meinsam und einheitlich für das Jahr 2017 ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Arznei- und Verbandmittelausgaben sowie Wirtschaftlichkeitsziele und konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen.

ARZNEIMITTELVEREINBARUNG
Arzneimittelvereinbarung • February 17th, 2022

Diese Vereinbarung umfasst für das jeweils folgende Kalenderjahr das Ausgabevolumen der insgesamt von den Vertragsärzten der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen veranlassten Arzneimittel. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner dieser Vereinbarung ist es, auf eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche Arzneimittelversorgung hinzuwirken, die sich an den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen orientiert. Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabevolumen für Arzneimittel für das Jahr 2022. Sie legen in gemeinsamer Verantwortung konkrete Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie ein darauf ausgerichtetes Maßnahmenpaket für das Jahr 2022 fest. Das Ziel besteht darin, im Jahr 2022 durch gemeinsames Handeln das vereinbarte Ausgabenvolumen für Arzneimittel einzuhalten.

ARZNEIMITTELVEREINBARUNG
Arzneimittelvereinbarung • January 18th, 2023

Diese Vereinbarung umfasst für das jeweils folgende Kalenderjahr das Ausgabenvolumen der insgesamt von den Vertragsärzten der KVN veranlassten Arzneimittel. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner dieser Vereinbarung ist es, auf eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche Arzneimittelversorgung hinzuwirken, die sich an den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) orientiert. Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabenvolumen für Arzneimittel für das Jahr 2023. Sie legen in gemeinsamer Verantwor- tung konkrete Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie ein darauf ausgerichtetes Maß- nahmenpaket für das Jahr 2023 fest. Das Ziel besteht darin, im Jahr 2023 durch gemeinsames Handeln das vereinbarte Ausgabenvolumen für Arzneimittel einzuhalten.

P R E S S E I N F O R M A T I O N
Arzneimittelvereinbarung • April 24th, 2013

Ohne die qualitative Versorgung der Patienten zu beeinträchtigen, hat diese Strategie zur Einsparung in den letzten Jahren von mehr als 20 Millionen Euro jährlich gegenüber dem vereinbarten Ausgabenvolumen geführt. Das war nur möglich, weil die Vertragspartner vielfältige Maßnahmen zur Steuerung einer bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung durchgeführt haben.

Arzneimittelvereinbarung gemäß § 84 SGB V
Arzneimittelvereinbarung • June 26th, 2019

Gemäß § 84 Abs. 1 SGB V vereinbaren die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sach- sen) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) ge- meinsam und einheitlich für das Jahr 2019 ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Arznei- und Verbandmittelausgaben sowie Wirtschaftlichkeitsziele und konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen.

zwischen der
Arzneimittelvereinbarung • April 17th, 2014

Gemäß § 84 Abs. 1 SGB V vereinbaren die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sach- sen) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) ge- meinsam und einheitlich für das Jahr 2014 ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Arznei- und Verbandmittelausgaben sowie Wirtschaftlichkeitsziele und konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen.

Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung • December 20th, 2010

Die Vertragspartner schließen auf der Grundlage der Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 7 SGB V für das Jahr 2011 für die Inhalte der Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V diese Arzneimittelvereinbarung.

Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung • November 24th, 2015
ARZNEIMITTELVEREINBARUNG DER
Arzneimittelvereinbarung • April 3rd, 2013
Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2020
Arzneimittelvereinbarung • December 19th, 2019

der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vertreten durch die 1. Vorsitzende des Vorstandes Frau Dr. med. Annette Rommel

Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung • January 17th, 2023

Die Vertragspartner schließen auf der Grundlage der Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 6 SGB V für das Jahr 2023 für die Inhalte der Arzneimittelvereinbarung nach

Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2023
Arzneimittelvereinbarung • December 20th, 2022

Grundlage für die nachfolgenden Regelungen sind die Rahmenvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für das Jahr 2023 vom 29.09.2022.

Arzneimittelvereinbarung gemäß § 84 SGB V
Arzneimittelvereinbarung • June 4th, 2020

Gemäß § 84 Abs. 1 SGB V vereinbaren die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sach- sen) und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) ge- meinsam und einheitlich für das Jahr 2020 ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Arznei- und Verbandmittelausgaben sowie Wirtschaftlichkeitsziele und konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen.

Arzneimittelvereinbarung gemäß § 84 SGB V für das Jahr 2023
Arzneimittelvereinbarung • December 28th, 2022

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz,Mainz– nachfolgend KV RLP genannt – und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland– Die Gesundheitskasse, Eisenberg dem BKK Landesverband Mitte, Hannover der IKK Südwest, Saarbrücken der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Speyer den Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz Techniker Krankenkasse (TK) BARMERDAK-GesundheitKaufmännische Krankenkasse - KKH Handelskrankenkasse (hkk)HEK – Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)– vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung RLP, Mainz der KNAPPSCHAFT, Bochum,vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken

Engagiert für Gesundheit.
Arzneimittelvereinbarung • April 26th, 2022

▪ Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen und die Kassenärztliche Vereinigung treffen für das jeweils folgende Kalenderjahr eine Arzneimittel- Heilmittelvereinbarung. Die Vereinbarung umfasst:

Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung • November 24th, 2017

zugel. Neurochirurgen zugel. Neurologen zugel./erm. Onkologen zugel. Orthopäden zugel. Pneumologen zugel. Reha-Ärzte zugel. Rheumatologen

Arzneimittelvereinbarung
Arzneimittelvereinbarung • December 8th, 2020

* Bei der Betrachtung der individuellen Zielerreichung werden nur die Zielvereinbarungen berücksichtigt, in denen der Vertragsarzt im Betrachtungszeitraum die betreffenden Arzneimittel in relevanter Häufigkeit verordnet hat. Von einer relevanten Häufigkeit wird ausgegangen, wenn die ausgewiesene Anzahl Arzneimittelpatienten (AMP) behandelt wird.

Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2023
Arzneimittelvereinbarung • February 21st, 2023

Für das Jahr 2023 wird als Ausgabenvolumen nach § 84 Abs. 1 S. 1 SGB V der kollektivvertragliche Anteil an dem nach Anlage 1 berechneten Betrag von 6.671,086 Mio. € vereinbart. Die Vertragspartner sehen damit die Rahmen- vorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V vom 29. Sept. 2022 als erfüllt an. Die Fest- stellung des kollektivvertraglichen Anteils nach Satz 1 erfolgt nachträglich an- hand der mittleren Einschreibequoten in Vollversorgungsverträge im Jahre 2023.