Common Contracts

1 similar Grundlagenvertrag contracts

Grundlagenvertrag Präambel
Grundlagenvertrag • April 30th, 2009

Zweck und Aufgabe des DFB ist es u.a., die Bundesliga und die 2. Bundesliga als seine Vereinseinrichtungen zu organisieren (§ 4 g DFB-Satzung). Im Wege der Strukturreform sind die lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga, die bis zum 28. April 2001 als außerordentliche Mitglieder des Deutschen Fußball-Bundes diesem unmittelbar angehörten, mit Wirkung ab der Spielzeit 2001/02 ausgeschieden. Sie haben einen eigenen Verband, den Ligaverband (Die Liga – Fußballverband e.V.) gegründet, der Mitglied des Deutschen Fußball-Bundes ist. Die besonderen Rechte und Pflichten des Ligaverbandes und seiner Mitglieder sind in §§ 16, 16 a, b und c DFB-Satzung geregelt. Insbesondere ist der Ligaverband berechtigt, die vom DFB zur Nutzung überlassenen Vereinseinrichtungen zu betreiben und die sich daraus ergebenden Vermarktungsrechte eigenverantwortlich und exklusiv wahrzunehmen bzw. zu verwerten.