Grundlagenvertrag Sample Contracts

Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ["Grundlagenvertrag"]
Grundlagenvertrag • February 17th, 2011

in dem Bewußtsein, daß die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frieden sind,

zwischen
Grundlagenvertrag • January 28th, 2016
Grundlagenvertrag Präambel
Grundlagenvertrag • April 30th, 2009

Zweck und Aufgabe des DFB ist es u.a., die Bundesliga und die 2. Bundesliga als seine Vereinseinrichtungen zu organisieren (§ 4 g DFB-Satzung). Im Wege der Strukturreform sind die lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga, die bis zum 28. April 2001 als außerordentliche Mitglieder des Deutschen Fußball-Bundes diesem unmittelbar angehörten, mit Wirkung ab der Spielzeit 2001/02 ausgeschieden. Sie haben einen eigenen Verband, den Ligaverband (Die Liga – Fußballverband e.V.) gegründet, der Mitglied des Deutschen Fußball-Bundes ist. Die besonderen Rechte und Pflichten des Ligaverbandes und seiner Mitglieder sind in §§ 16, 16 a, b und c DFB-Satzung geregelt. Insbesondere ist der Ligaverband berechtigt, die vom DFB zur Nutzung überlassenen Vereinseinrichtungen zu betreiben und die sich daraus ergebenden Vermarktungsrechte eigenverantwortlich und exklusiv wahrzunehmen bzw. zu verwerten.

E N T W U R F
Grundlagenvertrag • January 6th, 2012

Gemeinsam mit der Bürgerstiftung für verfemte Künste mit der Sammlung Gerhard Schneider haben die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH – eine Tochtergesell- schaft der Stadt Solingen - und der LVR eine Gesellschaft mit der Firma „Zentrum für verfolgte Künste GmbH“ zum Betrieb eines Zentrums für verfemte Künste im Solinger Kunstmuseum Baden gegründet. Die KMS Betriebs-GmbH betreibt im gleichen Haus das Kunstmuseum Solingen. Zur Sicherung eines dauerhaften und nachhaltigen Betriebes werden zwischen den Vertragsparteien folgende Regelungen vereinbart.

Contract
Grundlagenvertrag • December 4th, 2013
Grundlagenvertrag Präambel
Grundlagenvertrag • November 16th, 2017

Zweck und Aufgabe des DFB ist es u.a., die Bundesliga und die 2. Bundesliga als seine Vereinseinrichtungen zu organisieren (§ 4 g DFB−Satzung). Im Wege der Strukturreform sind die lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga, die bis zum

Grundlagenvertrag
Grundlagenvertrag • May 3rd, 2013

Zweck und Aufgabe des DFB ist es u.a., die Bundesliga und die 2. Bundesliga als seine Vereinseinrichtungen zu organisieren (§ 4 g DFB-Satzung). Im Wege der Strukturreform sind die lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga, die bis zum 28. April 2001 als außerordentliche Mitglieder des Deutschen Fußball-Bundes diesem unmittelbar angehörten, mit Wirkung ab der Spielzeit 2001/02 ausgeschieden. Sie haben einen eigenen Verband, den Ligaverband (Die Liga – Fußballverband e.V.) gegründet, der Mitglied des Deutschen Fußball-Bundes ist. Die besonderen Rechte und Pflichten des Ligaverbandes und seiner Mitglieder sind in §§ 16, 16 a, b und c DFB-Satzung geregelt. Insbesondere ist der Ligaverband berechtigt, die vom DFB zur Nutzung überlassenen Vereinseinrichtungen zu betreiben und die sich daraus ergebenden Vermarktungsrechte eigenverantwortlich und exklusiv wahrzunehmen bzw. zu verwerten.

Contract
Grundlagenvertrag • January 18th, 2018