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ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ENTSORGUNGSLEISTUNGEN
October 31st, 2014
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    October 31st, 2014

Diese zusätzlichen Bedingungen gelten in Verbindung mit „Allgemeinen Einkaufsvertragsbedin- gungen H&R Gruppe“ in der jeweils aktuellen Fassung für die Entsorgung sämtlicher Abfälle. Zuge- hörige Firmen der H&R Gruppe sind in den „Allgemeinen Einkaufsvertragsbedingungen H&R Grup- pe“ benannt. Nachstehende Bestimmungen sind bei der Vertragserfüllung zu beachten und werden hierdurch Vertragsbestandteil. Bei Nichtbeachtung dieser Vertragsbestandteile durch den Auftrag- nehmer gilt der Auftrag als nicht erfüllt. Schadenersatzansprüche der benannten Firmen der H&R Gruppe wegen der sich daraus ergebenen Folgen bleiben vorbehalten.