Entsorgungsvertrag Sample Contracts

Eingangsvermerk:
Entsorgungsvertrag • January 21st, 2020
QA-150
Entsorgungsvertrag • January 8th, 2018
AGB Entsorgung der Veolia Umweltservice Gesellschaften (GUD)
Entsorgungsvertrag • March 16th, 2023
Contract
Entsorgungsvertrag • December 1st, 2015
Contract
Entsorgungsvertrag • August 15th, 2019
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ENTSORGUNGSLEISTUNGEN
Entsorgungsvertrag • October 31st, 2014

Diese zusätzlichen Bedingungen gelten in Verbindung mit „Allgemeinen Einkaufsvertragsbedin- gungen H&R Gruppe“ in der jeweils aktuellen Fassung für die Entsorgung sämtlicher Abfälle. Zuge- hörige Firmen der H&R Gruppe sind in den „Allgemeinen Einkaufsvertragsbedingungen H&R Grup- pe“ benannt. Nachstehende Bestimmungen sind bei der Vertragserfüllung zu beachten und werden hierdurch Vertragsbestandteil. Bei Nichtbeachtung dieser Vertragsbestandteile durch den Auftrag- nehmer gilt der Auftrag als nicht erfüllt. Schadenersatzansprüche der benannten Firmen der H&R Gruppe wegen der sich daraus ergebenen Folgen bleiben vorbehalten.

Kooperation Solingen
Entsorgungsvertrag • March 16th, 2023
Informationspflicht bei Fernabsatzverträgen:
Entsorgungsvertrag • June 30th, 2022

Mit der Anforderung der Abholung von Sperrmüll und der Empfangsbestätigung durch die WGV Recycling GmbH kommt ein entgeltlicher Entsorgungsvertrag mit der WGV Recycling GmbH, Quarzbichl 12, 82547 Eurasburg, Tel. 08179/933-906, Fax 08179/933-10, Mail sperrmuell@wgv- quarzbichl.de , zustande. Mit der Abholung der Abfälle wird eine Kostenpauschale für Anfahrt und Verwaltung sowie ein gewichtsabhängiges Entgelt für Verladung und Entsorgung nach Preisliste innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Termin der Abholung wird Ihnen gesondert bekanntgegeben.

Allgemeine Entsorgungsbedingungen der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar- Odenwald-Kreises mbH (AWN)
Entsorgungsvertrag • December 21st, 2020

Die AWN führt die Entsorgung von Abfällen aus anderen Her- kunftsbereichen als privaten Haushaltungen auf der Grundlage eines privatrechtlichen Entsorgungsvertrages durch. Für dieses Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Allgemeinen Ent- sorgungsbedingungen (AEB). Mit der Auftragsbestätigung der AWN wird, sofern der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen nicht widerspricht, der Entsorgungsvertrag geschlossen.

Contract
Entsorgungsvertrag • April 28th, 2015
Allgemeine Auftragsbedingungen der EntsorgungsZentrum Lübeck GmbH
Entsorgungsvertrag • August 7th, 2014
Entsorgungsvertrag
Entsorgungsvertrag • September 20th, 2016
Entsorgungsvertrag
Entsorgungsvertrag • June 18th, 2020

Dieser Entsorgungsvertrag regelt die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Als Grundlage dient die Verordnung über tierische Nebenprodukte (SR 916.441.22; abgekürzt VTNP).

INFO G 123
Entsorgungsvertrag • August 9th, 2018

ner der Stadt Gera: auch ab 01.01.2019 ist die Entsorgung gesichert. Es entsorgt weiterhin die GUD GERAER Umweltdienste GmbH & Co. KG (GUD). Auch im bestehenden Dienstleistungsver- trag des AWV Ostthüringen für das Gebiet der Stadt Gera ist die GUD Vertragspartner. Dieser Vertrag läuft jedoch zum 31.12.2018 aus. Daher musste die Entsorgungs- leistung neu ausgeschrieben wer- den, und das europaweit.

Allgemeine Entsorgungs- und Entgeltbedingungen für die Schmutzwasserbeseitigung des Wasserverbandes Märkische Schweiz vom 13.12.2022
Entsorgungsvertrag • December 8th, 2022

Die nachstehenden Allgemeinen Entsorgungs- und Entgeltbedingungen für die Schmutzwasserbeseitigung des Wasserverbandes Märkische Schweiz (im Folgenden: WVMS) gelten einschließlich der Anlagen 1 und 2 für die Inanspruchnahme der öffentlichen zentralen Schmutzwasseranlagen des WVMS.

ANSCHLUSS- UND ENTSORGUNGSVERTRAG
Entsorgungsvertrag • June 28th, 2011

Stadtwerke Schwaz GmbH als Betreiberin der öffentlichen Kanalisation bzw. Betreiberin des Kanalisationsunternehmens gemäß § 32 b Wasserrechtsgesetz 1959 und

ANSCHLUSS- und ENTSORGUNGSVERTRAG
Entsorgungsvertrag • March 8th, 2018

als EigentümerIn bzw. Bauberechtigte/r der anschlusspflichtigen Anlage ( auf GPNr. ) (AnschlussnehmerIn) und IndirekteinleiterIn betreffend den An- schluss einer Anlage an die öffentliche Kanalisationsanlage und die Einleitung von Abwässern und/oder Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation wie folgt:

ANSCHLUSS- und ENTSORGUNGSVERTRAG
Entsorgungsvertrag • October 19th, 2015
Vertrag
Entsorgungsvertrag • September 10th, 2019

Der Landkreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der in seinem Entsorgungsgebiet pro Jahr rund 300 Mg anfallenden inerten Abfälle der Deponieklasse II gemäß der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) zuständig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Entsorgungsvertrag • April 8th, 2019