VerwaltungsvereinbarungMarch 4th, 2021
FiledMarch 4th, 2021Mit dem am 4. April 2019 in Kraft getretenen Artikel 104d des Grundgesetzes (GG) hat der Bund die Möglichkeit erhalten, den Ländern zweckgebundene Fi- nanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Ge- meinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu ge- währen.