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Vereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie Wiederauf- nahmen der Anschlussnutzung
Vereinbarung Über Die Durchführung Von Unterbrechungen Sowie Wiederauf- Nahmen Der Anschlussnutzung • April 27th, 2010

Der Netzbetreiber betreibt ein Gasverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (EnWG), der Gas- netzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 sowie auf Basis des zwischen dem Netzbetreiber und Lieferan- ten abgeschlossenen Lieferantenrahmenvertrages für die Energieart Erdgas dem Lieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung. Der Lieferant nutzt dieses Erd- gasverteilungsnetz zur Belieferung eigener letztverbrauchender Kunden mit Erd- gas. Dies betrifft auch Kunden des Lieferanten, die nicht dem Anwendungsbe- reich der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (GasGVV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung vom 1. November 2006 (NDAV) unterlie- gen, namentlich auch Kunden, welche an Mittel- oder Hochdruck angeschlossen sind.