Vereinbarung Über Die Durchführung Von Unterbrechungen Sowie Wiederaufnahmen Der Anschlussnutzung Sample Contracts

Vereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie Wiederaufnahmen der Anschlussnutzung
Vereinbarung Über Die Durchführung Von Unterbrechungen Sowie Wiederaufnahmen Der Anschlussnutzung • June 11th, 2013

Der Netzbetreiber betreibt ein Strom- und Gasverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)/Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)/Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf Basis des zwischen dem Netzbetreiber und Lieferanten abgeschlossenen Lieferantenrahmenvertrages für die Energiearten Elektrizität und/oder Gas dem Lieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung. Der Lieferant nutzt dieses Strom- bzw. Gasverteilungsnetz zur Belieferung eigener letztverbrauchender Kunden mit Elektrizität bzw. Gas. Dies betrifft auch Kunden des Lieferanten, die nicht dem Anwendungsbereich der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung (StromGVV/GasGVV) bzw. Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung in der jeweils geltenden Fassung (NAV/NDAV) unterfallen, namentlich auch

Vereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie Wiederaufnahmen der Anschlussnutzung
Vereinbarung Über Die Durchführung Von Unterbrechungen Sowie Wiederaufnahmen Der Anschlussnutzung • October 17th, 2013

Der Netzbetreiber betreibt ein Gasverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07. Juli 2005 (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 sowie auf Basis des zwischen dem Netzbetreiber und Lieferanten abgeschlossenen Lieferantenrahmen-vertrages für die Energieart Erdgas dem Lieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung. Der Lieferant nutzt dieses Erdgasverteilungsnetz zur Belieferung eigener letztverbrauchender Kunden mit Erdgas. Dies betrifft auch Kunden des Lieferanten, die nicht dem Anwendungsbereich der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (GasGVV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung vom 01. November 2006 (NDAV) unterliegen, namentlich auch Kunden, welche an Mittel- oder Hochdruck angeschlossen sind.