Heilmittelvereinbarung nach § 84 SGB V für das Jahr 2022 zwischenHeilmittelvereinbarung • August 26th, 2022
Contract Type FiledAugust 26th, 2022Gemeinsames Ziel der Vereinbarungspartner ist es, auf eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche Heilmittelversorgung hinzuwirken, die sich an der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL) in der jeweils gültigen Fassung orientiert. Durch diese Vereinbarung soll die vertragsärztliche Versorgung mit Heilmitteln sichergestellt werden. Dazu schließen die Vereinbarungspartner für das Jahr 2022 diese Heilmittelvereinbarung gemäß § 84 Abs. 7 SGB V mit Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen für die Heilmittelversorgung der Versicherten. Über das Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Heilmittel (§ 32 SGB V) sowie auf die Einhaltung dieses Volumens ausgerichtete Maßnahmen (z. B. Information und Beratung) besteht Einvernehmen.