Heilmittelvereinbarung Sample Contracts

Heilmittelvereinbarung gemäß § 84 SGB V für das Jahr 2021
Heilmittelvereinbarung • December 7th, 2020

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz,Mainz– nachfolgend KV RLP genannt – und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland– Die Gesundheitskasse, Eisenberg dem BKK Landesverband Mitte, Hannover der IKK Südwest, Saarbrücken der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Speyer den Ersatzkassen in Rheinland-PfalzTechniker Krankenkasse (TK) BARMERDAK-GesundheitKaufmännische Krankenkasse - KKH Handelskrankenkasse (hkk)HEK – Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)– vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung RLP, Mainz der KNAPPSCHAFT, Bochum,vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken

Heilmittelvereinbarung f r das Jahr 2019 sowie
Heilmittelvereinbarung • June 26th, 2019

Artikel 2 Zielvereinbarung im Heilmittelbereich f r das Jahr 2019 Zweiter Teil Richtgr envereinbarung im Heilmittelbereich f r das Jahr 2019

HEILMITTELVEREINBARUNG
Heilmittelvereinbarung • May 31st, 2021

Gemeinsames Ziel der Vertragspartner dieser Vereinbarung ist es, auf eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche Heilmittelversorgung hinzuwirken, die sich an der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen orientiert. Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabevolumen für Heilmittel für das Jahr 2021. Sie legen in gemeinsamer Verantwortung konkrete Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsziele für das Jahr 2021 fest. Das Ziel besteht darin, im Jahr 2021 durch gemeinsames Handeln das vereinbarte Ausgabenvolumen für Heilmittel einzuhalten.

Heilmittelvereinbarung
Heilmittelvereinbarung • December 1st, 2021

Die Vertragspartner vereinbaren jahresbezogen ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten nach § 32 SGB V veranlassten Heilmittel sowie auf die Einhaltung dieses Volumens ausgerichtete Maßnahmen (z. B. Information und Beratung).

HEILMITTELVEREINBARUNG
Heilmittelvereinbarung • May 31st, 2022

Gemeinsames Ziel der Vertragspartner dieser Vereinbarung ist es, auf eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche Heilmittelversorgung hinzuwirken, die sich an der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen orientiert. Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabevolumen für Heilmittel für das Jahr 2022. Sie legen in gemeinsamer Verantwortung konkrete Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsziele für das Jahr 2022 fest. Das Ziel besteht darin, im Jahr 2022 durch gemeinsames Handeln das vereinbarte Ausgabenvolumen für Heilmittel einzuhalten.

Heilmittelvereinbarung nach § 84 SGB V für das Jahr 2022 zwischen
Heilmittelvereinbarung • August 26th, 2022

Gemeinsames Ziel der Vereinbarungspartner ist es, auf eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche Heilmittelversorgung hinzuwirken, die sich an der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL) in der jeweils gültigen Fassung orientiert. Durch diese Vereinbarung soll die vertragsärztliche Versorgung mit Heilmitteln sichergestellt werden. Dazu schließen die Vereinbarungspartner für das Jahr 2022 diese Heilmittelvereinbarung gemäß § 84 Abs. 7 SGB V mit Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen für die Heilmittelversorgung der Versicherten. Über das Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Heilmittel (§ 32 SGB V) sowie auf die Einhaltung dieses Volumens ausgerichtete Maßnahmen (z. B. Information und Beratung) besteht Einvernehmen.

HEILMITTELVEREINBARUNG
Heilmittelvereinbarung • January 30th, 2023

Gemeinsames Ziel der Vertragspartner dieser Vereinbarung ist es, auf eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche Heilmittelversorgung hinzuwirken, die sich an der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen orientiert. Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabevolumen für Heilmittel für das Jahr 2023. Sie legen in gemeinsamer Verantwortung konkrete Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsziele für das Jahr 2023 fest. Das Ziel besteht darin, im Jahr 2023 durch gemeinsames Handeln das vereinbarte Ausgabenvolumen für Heilmittel einzuhalten.

AOK PLUS –
Heilmittelvereinbarung • November 25th, 2022

- das Heilmittelausgabenvolumen ab dem 1. Januar 2021 – fortentwickelt durch die Anpassungsfaktoren der Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2022 und die retrospektiven Anpassungen der Faktoren 1 und 21,

Heilmittelvereinbarung gemäß § 84 SGB V für das Jahr 2022
Heilmittelvereinbarung • December 10th, 2021

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz,Mainz– nachfolgend KV RLP genannt – und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland– Die Gesundheitskasse, Eisenberg dem BKK Landesverband Mitte, Hannover der IKK Südwest, Saarbrücken der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Speyer den Ersatzkassen in Rheinland-PfalzTechniker Krankenkasse (TK) BARMERDAK-GesundheitKaufmännische Krankenkasse - KKH Handelskrankenkasse (hkk)HEK – Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis:Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)– vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung RLP, Mainz der KNAPPSCHAFT, Bochum,vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken

Heilmittelvereinbarung für das Kalenderjahr 2022
Heilmittelvereinbarung • January 7th, 2022

Die Vereinbarungspartner haben sich auf der Grundlage der Rahmenvorgaben gemäß § 84 Abs. 6 i. V. m. 7 SGB V für das Jahr 2022 auf die Inhalte einer Heilmittelvereinbarung nach

Heilmittelvereinbarung f r das Jahr 2020 sowie
Heilmittelvereinbarung • April 15th, 2020

Artikel 2 Zielvereinbarung im Heilmittelbereich f r das Jahr 2020 Zweiter Teil Richtgr envereinbarung im Heilmittelbereich f r das Jahr 2020

Heilmittelvereinbarung f r das Jahr 2018 sowie
Heilmittelvereinbarung • April 18th, 2018

Artikel 2 Zielvereinbarung im Heilmittelbereich f r das Jahr 2018 Zweiter Teil Richtgr envereinbarung im Heilmittelbereich f r das Jahr 2018