Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB VApril 29th, 2022
FiledApril 29th, 2022Die KKH hat eine Vereinbarung über die Versorgung der Versicherten der KKH mit wiederein- satzfähigen Hilfsmitteln mit jederzeitigem Beitrittsrecht (§ 127 Abs. 2 SGB V) geschlossen.