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Übersicht und Prüfungsschema zum verwaltungsrechtlichen Vertrag
July 5th, 2012
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    July 5th, 2012

Der im VwVfG / VwVfG M-V „öffentlich-rechtlicher Vertrag“ genannte Vertrag erstreckt sich aufgrund des Anwendungsbe­ reiches des Gesetzes gem. § 1 VwVfG / VwVfG M-V nur auf von Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmenden Stellen abgeschlossene Verträge aus dem Bereich des Verwaltungsrechts; es handelt es sich also tatsächlich nur einen „verwal­ tungsrechtlichen Vertrag“.