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Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
June 26th, 2008
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    June 26th, 2008

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland setzen ihre gemeinsamen Anstrengungen in der Förderung von Wissenschaft und Forschung fort und beschließen, vorbehaltlich der Mittel- bereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften, auf der Grundlage von Artikel 91 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes und in Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020 vom